• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 01. Jan. 2015

Neues amtliches Copyright-Handbuch erschienen  

.   An Sylvester verkündete das Copyright Office in Washington die Verfügbarkeit der dritten Auflage des Compendium of U.S. Copyright Office Practices im Federal Register, Bd. 79, Heft 250, S. 78911, mit einer kurzen Erklä­rung. Das Werk von 1288 Seiten Länge im PDF-Format spricht für sich selbst. Es stellt die erste Über­arbeitung seit 20 Jahren dar. Die amtlichen Prüfer verwenden es bei Eintra­gungen und anderen Copyright-Verfahren bereits seit dem verbind­lichen Geltungs­datum vom 22. Dezember 2014. Die verwaltungs­internen Regeln des Handbuchs ergänzen die Verord­nungen des Copyright Office und seine Richt­linien und die jedem Antrag­steller bekannten Formular­hilfen. Das neue Handbuch berücksichtigt den neuesten Stand der Gesetze, Verord­nungen und Rechtsprechung, erklärte die Amts­leiterin mit dem Titel Register of Copyrights.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.