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Montag, den 02. Febr. 2015

Gerügte Disziplinarmaßnahme bleibt im Internet  

.   Ein Börsenmakler wurde disziplinarisch wegen Verstößen gegen Maklerregeln verurteilt. Die Aufsichtsstelle wechselte von NASDR auf FINRA, und er verklagte FINRA wegen mangelnder Rechts­staatlich­keit des Verfahrens sowie der Veröffent­lichung der Disziplinar­maßnahme im Internet. Er verlor, auch mit dem Antrag auf Löschung aus dem Web, am 30. Januar 2015.

Als Revisionsinstanz schrieb das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York eine kurze, doch gut erklärte Begrün­dung im Fall Santos-Buch v. Financial Industry Regulatory Authority Inc. Die Rüge der Veröf­fentlichung ohne Rechts­grundlage in den FINRA-Regeln und als Verlet­zung des fünften Verfas­sungszu­satzes gegen rückwirkende Gesetze greifen nicht, weil FINRA als selbst­regulierende Finanz­wirtschafts­einrichtung unter staat­licher SEC-Aufsicht nicht den Staat selbst darstellt und daher nicht den Verfas­sungs­geboten zu folgen hat, die für staat­liche Organe gelten.

Zudem kann nur der Staat selbst das Amt zur Beachtung seiner Regeln zwingen; Private haben keinen solchen Anspruch. Im Hinblick auf Ansprüche nach dem Recht des Staates Washington auf den Schutz der Privats­phäre stimmte die Revision dem Unter­gericht zu: Ein staatliches Gericht ist nach dem Erschöpfungs­grundsatz erst zuständig, wenn die internen FINRA- und SEC-Aufsichts­verfahren abgeschlossen sind. Das war hier nicht der Fall.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.