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Mittwoch, den 25. Febr. 2015

Cannabis-Labor im Keller nicht feuerversichert  

.   Nachdem ihr Haus abbrannte, erhielt die Klägerin aus der Police den verein­barten Schadens­ersatz, doch erfuhr der Versi­cherer dann, dass ihr Mann im Keller eine Marihu­anapro­duktion betrieb. Er setzte dabei hochex­plosives Butan ein.

Nun verklagte der Versicherer die Klägerin auf Rück­gewährung der Deckungs­summe. In Cincinnati entschied das Bundesberufungs­gericht des sechsten Bezirks der USA in Nationwide Mutual Fire Ins. Co. v. Kasey McDermott gegen die Versiche­rungs­eh­merin.

Die Nutzung als Produktionsstätte fällt unter die Haftungs­ausschluss­klausel der Versicherungs­police, die bei einer anderen Nutzung des Anwesens als der zur Zeit des Vertrags­schlusses ange­gebenen greift. Dies gelte auch, wenn der Ehemann eine Geneh­migung zur Cannabis­verarbeitung besaß, erklärte das Gericht am 24. Februar 2015.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.