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Mittwoch, den 18. März 2015

Erlischt der Schadensersatzanspruch mit dem Tod?  

.   Der Fall Vaello-Carmona v. Siemens Medical Solutions USA Inc. erklärt am 17. März 2015 die Vererb­lichkeit eines Schadens­ersatzan­spruches wegen Diskri­minierung. Die Beklagte hatte den Kläger trotz über­ragender Leis­tungen nach einem Schlag­anfall entlassen und ihn später neu einstellen wollen, was er wegen seiner Erkran­kung ablehnte. Kurz nach seiner Klage­erhebung wegen Diskri­minierung starb er. Nun bestritt die Arbeit­geberin, dass Nachlass und Erben des Klägers den Prozess fort­setzen dürften.

In Boston verkündete das Bundesberufungs­gericht des ersten Bezirks der USA seine Ent­scheidung, die Diskri­minierungs­ansprüche nach Bundes­recht und dem Recht von Puerto Rico prüft. Die beiden gesetzlichen Anspruchs­grundlagen beziehen sich auf zu Lebzeiten erlittene Schäden und sehen nicht ausdrück­lich ihre Über­tragung auf Erben oder Nachlass vor.

Ausschlaggebend ist das Recht des Forums, das beide Parteien als anwend­bar anerkannten. Der Supreme Court von Puerto Rico, das in den Bezirk des Bostoner Gerichts fällt, hatte ermittelt, dass das Inselrecht keine allgemeinen Regeln für die Über­tragbarkeit von Ansprüchen kennt. Er unterschied jedoch zwischen allgemein über­tragbaren Rechten und den höchst­persön­lichen, die mit dem Ableben der berech­tigten Person erlöschen. Aus dieser Recht­sprechung wird abgeleitet, dass ein zu Lebzeiten erworbener Schadens­ersatz­anspruch vererblich ist. Aus diesem Grund entschied das Gericht gegen die Arbeitgeberin - sowohl wegen bundes­rechtlicher als auch inselrechtlicher Behinder­tendiskri­minierung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.