• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 19. März 2015

Buswerbung gegen Geld an Isreal: Meinungsfreiheit?  

.   Busse in Seattle tragen Werbung. Ihre Verwaltung akzep­tierte eine Werbe­kampagne gegen die finan­zielle Unter­stützung Israels durch die USA. Als ein Sturm der Entrüstung in den Medien folgte und Beschwerden das Call Center der Verwaltung überfluteten, revidierte sie ihre Zusage. Eine Klage der wer­benden Bürger­gruppe wegen der Verletzung ihrer Meinungs­freiheit nach dem ersten Zusatz zur Bundes­verfassung folgte.

Im Fall Seattle Mideast Awareness Camp v. King County erklärte das Bundesberu­fungs­gericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 18. März 2015 mit einer 37-seitigen Mehrheits- und Minderheits­begründung die Prüfungs­merkmale für einen Eingriff in die Meinungs­freiheit unter Berück­sichtigung der öffentlichen Sicherheits­erwägungen.

Die Busverwaltung hatte eine ungewöhnliche Gefahrenlage durch die Reaktion auf die von ihr angenom­mene Werbung doku­mentiert, die durch die anti­palestinen­sische Werbe­kampagne zweier pro-israe­lischer Verbände verschärft wurde, bevor sie als außer­gewöhn­lichen Schritt ihre Entscheidung überdachte und diese auch auf Bitten des Kreis­sheriffs und nach Rück­sprache mit dem Bundes­staats­anwalt zurück­nahm. Das Gericht entschied für die Ver­waltung, weil ihre Entscheidung angemessen und ansichts­neutral gefällt worden war.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.