• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 31. März 2015

Lebenslange GPS-Ortung von Kriminellen  

.   Bis zum Supreme Court in Washington, DC, drang ein Sexual­straf­täter vor, der nach ver­büßter Strafe lebens­lang an ein GPS-Ortungs­gerät geket­tet werden sollte. Er gewann seinen Verfas­sungsver­letzungs­vorwurf:
Amendment IV
The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no warrants shall issue, but upon probable cause, supported by oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.
Am 30. März 2015 erklärte der Oberste Bundes­gerichts­hof der Verei­nigten Staaten in Grady v. North Caro­lina, dass eine solche staat­liche Verfügung eine Durch­suchung im Sinne der Verfas­sung darstelle, weil sie dem Staat Über­wachungs­informa­tionen über die Person liefere. Das Unter­gericht nahm fehlerhaft an, ein Tracking sei verfas­sungsrecht­lich neutral. Als Durch­suchung steht die Pflicht, das GPS-Ortungs­gerät zu tragen, unter der nun vom Gericht zu prü­fenden Angemes­senheit des Ein­griffs. Der Kläger hat ein Recht, free from unrea­sonable Searches and Seizures nach dem vierten Verfas­sungszu­satz zu leben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.