• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 02. Mai 2015

Versammlungsfreiheit der Lobbyisten  

.   Der kalifornischen Justizministe­rin solle das Gericht verbieten, ihre Spender­liste zu veröf­fentli­chen, verlangte eine steuer­befreite Gruppe, die gegen ihr nicht pas­sende Gesetze vor­geht und für ihre Lobby- und Prozess­dienste Spenden an­nimmt. Sie befürch­tete, dass ihre Spender aus­blieben, wenn ihre Iden­tität im Zusammenhang mit den ver­folgten Zielen be­kannt würde.

In San Francisco entschied das Bundesberufungs­gericht des neun­ten Be­zirks der USA am 1. Mai 2015 im Fall Center For Compe­titive Poli­tics v. Kamala Harris gegen die Gruppe. Der verfas­sungsrecht­liche Schutz der Versamm­lungsfrei­heit sei ein hohes Gut, gegen das der ange­fochtene Gesetzes­eingriff mit seinem Trans­parenz­gebot abzu­wägen sei.

Die Revision berief sich unter anderem auf Prä­zedenz­fälle, in denen Afro­amerikaner­gruppen ihre Mit­glieder trotz erkenn­barer Gefahren für Leib und Leben offen­legen mussten. Solche Gefahren hat die Klägerin nicht behauptet, sondern ledig­lich erklärt, dass ihr Vorgehen gegen Gleich­berechtigungs­gesetze zum Schutz der tradi­tionel­len Ehe bei manchen auf Ableh­nung stoße.

Dies reiche jedoch nicht, um das über­wiegende staat­liche Inter­esse an der Veröffent­lichung von Spenden und Spendern auszu­gleichen. Der Staat rechne unter anderem mit mehr Effi­zienz in der Vermei­dung von Spenden- und Steuer­delikten durch Trans­parenz. Der inzi­dente Eingriff in die Versamm­lungsfrei­heit und auch die verfas­sungsrecht­liche geschützte poli­tische Teil­nahme sei nicht über­zogen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.