Der Mord im koreanischen Burger King im Jahre 1997 wurde dem mittlerweile nicht mehr minderjährigen Sohn erst 2009 angelastet, und der Auslieferungsantrag führte 2011 zu seiner Verhaftung. Der Sohn wehrte sich mit den genannten Argumenten nach dem Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Südkorea sowie dem SOFA-Truppenstatut.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 4. Mai 2015, dass die Auslieferung nach einer Verjährung ins Ermessen des Außenministeriums falle; die Justiz habe darauf keinen Einfluss. Das Truppenstatut sei auf das Kind eines Soldaten anwendbar, und es verbiete die doppelte Strafverfolgung nach dem double Jeopardy-Grundsatz. Das Statut gewähre zwar Individualrechte, doch seien diese nicht gerichtlich, sondern lediglich diplomatisch durchgesetzbar.