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Freitag, den 04. Sept. 2015

Was sagt Otto zu versteckter Videospiel-Werbung?  

.   Otto Normalverbraucher wird vom Bund gefragt: Was denkt er über einen Vergleich des Bundes­verbraucher­schutz­amts FTC In the Matter of Machinima Inc., File No. 1423090 mit einer Werbe­firma, die Produkt­tester für loben­de Video­rezensio­nen auf YouTube bezahlte, ohne sie anzu­weisen, dass sie Wer­bung, nicht objek­tive XBox-Video­spiele­erfahrungs­berichte veröf­fentlich­ten? Das Amt sieht eine Ver­letzung des Verbots mas­kierter Werbung. Die Firma sieht den Fehler ein und akzep­tiert den Vergleich. Jetzt muss die Öffent­lich­keit bis zum 2. Okto­ber 2015 kommen­tieren.

Das Verfahren ist Standard nach dem Administrative Procedures Act. Der Ver­gleich ist eine Neu­heit und schlägt einen lan­gen Sargnagel in die Technik der ver­steckten Wer­bung. Micro­soft bot die Spiele neu an und enga­gierte die Werbe­firma mit dem Gebot, keine Fehler zu begehen. Micro­soft hat nun einen Schadens­ersatz­anspruch aus Vertrags­verlet­zung, aber das reicht dem Amt, das Ver­braucher USA-weit vor irre­führen­der Wer­bung schützen soll, nicht.

Otto Normalverbraucher kann seine sach­verstän­digen Ansich­ten zum Vergleich vom 2. Sep­tember 2015 elek­tronisch ein­reichen, nachdem er die Dokumen­tation der Federal Trade Commission einge­sehen hat:
Vergleich.
Pressemitteilung.
Erläuternde Analyse.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.