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Samstag, den 17. Okt. 2015

Schauspiel v. Film: Kostentenor über $499.000  

.   Ein Filmmacher verklagte einen Schau­spiel­produ­zenten auf Fest­stel­lung, dass der Film nicht die Dar­stellungs­rechte ver­letze, und gewann. Das Ge­richt sprach ihm nach dem Copyright Act $499.068,70 als Kosten­erstat­tung zu. Am 16. Okto­ber 2015 erör­terte in der Revi­sion Effie Film LLC v. Murphy in New York City das Bundes­beru­fungs­gericht des zwei­ten Be­zirks der USA den Kosten­tenor.

Die Kostenregelung unter­liegt nach 17 USC §505 dem richter­lichen Ermes­sen. Den Maß­stab für die Ermes­sensaus­übung zi­tierte es wie folgt:
"When deter­mining whether to award attorneys fees, district courts may consider such factors as (1) the frivolous­ness of the non-prevailing party's claims or defenses; (2) the party's motivation; (3) whether the claims or defenses were objectively unreasonable; and (4) compensation and deterrence." Bryant v. Media Right Prods., Inc., 603 F.3d 135, 144 (2d Cir. 2010). "The third factor—objective unreasonableness—should be given substantial weight."
Das Unter­gericht hatte den vor­herigen Revisi­onsent­scheid als Ableh­nung wegen Miss­brauchs, summary Affirmance, miss­verstan­den, nicht als inhalt­liche Ausein­anderset­zung mit dem Revisions­begehren durch summary Order. Da kein Missbrauch vorlag, sondern ein verständ­licher Streit über die Unter­schiede zwischen urheber­recht­lichen geschütz­ten Ele­menten von Schau­spiel und Film, hatte der Richter den An­lass für die Kosten­tenor falsch gewürdigt und das falsche Ergeb­nis erzielt. Er muss den Kosten­antrag nun neu beschei­den.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.