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Mittwoch, den 18. Nov. 2015

Anwalt unter Eid: Ohne eigenes Wissen Betrug?  

.   Rechtsanwälte geben oft Erklärun­gen ab, die auf Informa­tionen von Mandanten beruhen. Der amerikanische Prozess verlangt viele anwaltliche Erklärungen unter Eid mit einem Affidavit. Am 17. November 2015 ging es in Janson v. Davis um die Frage, ob der Beklagte das Affidavit eines Klägeranwalts anfechten kann, weil sich der Anwalt auf vom Kläger bei­getragene Unterlagen und Tatsachen verlässt und kein eigenes Wissen nach­weist.

Der wegen Mietschulden verklagte Beklagte berief sich auf das Wahrheitsgebot des bundesrechtlichen Fair Debt Collection Practices Act und bezeichnete das Affidavit als Verstoß gegen das Verbot einer false, deceptive, or misleading Representation. Der Anwalt hatte eidlich die Anspruchs­merk­male dargelegt: Ort, Wohnung, Miete, Mietzins, Verzug und Verzugskosten. Er hatte der Darstellung des Vermieters vertraut.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis merkte an, dass der Beklagte nicht die Richtigkeit der Aussagen im Affidavit bezweifelte, sondern nur einen Betrug, eine Täuschung oder eine Irreführung durch den Anwalt behauptete. Ohne konkreten Anlass für die Behauptung eines dieser Gesetzesmerkmale hielt das Gericht den Einwand für unschlüssig. Allerdings erklärte es nicht, ob ein Rechtsanwalt - jedenfalls beim Fehlen eines Verdachts - den Aussagen eines Mandanten trauen darf, um eine eidliche Aussage über Umstände außer­halb seiner eigenen Kenntnis zu abzu­geben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.