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Samstag, den 21. Nov. 2015

Leben mit Vorurteilen - selbst vom Richter  

.   Mit seiner Diskriminierungsklage drang der Kläger in Muktadir v. Bevacco Inc. nicht durch, und der Revisions­beschluss vom 20. November 2015 lehrte ihn auch nur, dass ein Prozess das Leben mit Vorur­teilen nur verschlimmert. Der Richter nannte sein Verfah­ren im Kollegen­geplauder einen kleinen dummen Prozess und schien nicht erbaut, dass dieser vor den Geschwo­renen drei Wochen dauerte.

Ein Juror hörte die Bemerkung und wurde deshalb ent­lassen. In New York City entschied das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA, dass der Kläger dadurch nicht zusätz­lich benach­teiligt wurde. Ebenfalls wies es die Rüge zurück, der Beklagte habe der Jury wahrheits­widrig eine amtliche Schlüssig­keits­fest­stellung als haltlose Beschul­digung darge­stellt.

Auch eine Begrüßung der Jury, in die der Richter die Angriffe vom 11. September 2001 einflocht, hält die Revision für unschäd­lich. Auf seine plumpe Art habe der Richter beto­nen wollen, dass Muslime Teil der Gesell­schaft seien. Schließ­lich habe der Richter keinen Fehler begangen, als er die Geschwo­renen als zukünf­tige Kunden des Beklag­ten bezeich­nete.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.