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Donnerstag, den 10. Dez. 2015

Zehn Jahre nach Klage: Anderes Recht gilt  

.   In Call Center Technologies Inc. v. Interline Travel & Tour Inc. lernt der Leser am 9. Dezember 2015, dass im amerikanischen Prozess nicht zehn Jahre lang mit der Rüge des anwendbaren Rechts gewartet werden kann.

Hier war der Prozess schon in die Revision gegangen. Erst danach folgte die Berufung auf ein anderes Recht, nämlich das von Texas statt des ein jahrzehntlang geprüften Rechts von Connecticut.

In New York City erläuterte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA lesenswert die auf dem Binnen-IPR der USA fußende Berufung auf das texanische Recht zur Rechtsnachfolgerhaftung, Successor Liability. Es erklärte, warum die späte Berufung vom Untergericht zu Recht als Verzicht gewertet werden durfte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.