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Samstag, den 06. Febr. 2016

Mobilfunk in der U-Bahn: Unbezahlter Einbau  

.   $65 Mio. sollte der Einbau von Mobilfunkanlagen in der Washingtoner U-Bahn kosten, und eine Technikfirma nahm einen Bauvertrag eines Konsortiums von Mobilfunkanbietern als Subunternehmer unter der An­nahme an, es würde eine Zahlungsbürgschaft beschaffen. Erst als sein direkter Konsortialauftraggeber als General Contractor pleite ging, forderte die Firma die Police der Payment Bond-Bürgschaft an und entdeckte, dass sie lediglich $5 Mio. abdeckte.

Zu diesem Zeitpunkt standen bereits unbeglichene Rechnungen von über einer Million Dollar aus. Die Firma wandte sich mit ihrer Forderung an das kapital­star­ke Konsortium. Als es die Zahlungspflicht bestritt, klagte sie vor dem Bun­des­gericht der Hauptstadt, das am 5. Februar 2016 in Intelect Corporation v. Cellco Partnership GP über die Schlüssigkeit der Klage entschied.

Die Klägerin hatte eine große Zahl von Anspruchsgrundlagen vorgelegt, die lehrreich die zu erwägenden Gründe aus Vertragsrecht und dem Recht der un­erlaubten Haftung illustrieren - vom Vertrauensschutz bis zum rechtswidrigen Vorenthalten von Informationen. Einige weist es als unschlüssig ab, andere überleben, und bei einem Anspruch darf noch eine klarstellende Nach­besse­rung der Klage folgen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.