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Donnerstag, den 14. April 2016

Rarer Anspruch im Urheberrecht  

.   Eine Rarität rührten in Flo & Eddie Inc. v. Sirius XM Radio Inc. die Parteien an: einzelstaatliches Urheberrecht in New York, Kali­for­nien und Florida. Vor dem Bundesurheberrecht besaßen einige Staaten ein sol­ches Recht aus Präzedenzfällen und Gesetzen. Dies soll nach der Ver­fas­sung des Bundes überleben, soweit es nicht das Bundesrecht aushöhlt.

Da das Bundesrecht weit geht, sind erfolgreiche Ansprüche aus einzel­staat­li­chem Copyright sehr selten. In diesem Fall geht es um eine Lücke beim Recht der öffentlichen Aufführung von Musikwerken, die die Beklagte im Radio und In­ter­net ausstrahlte und die vor 1972 geschaffen wurden.

Das in diesen Fragen kompetente Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City sieht sich überfordert. Es findet keinen klaren Präze­denz­fall der einzelstaatlichen Gerichte. Daher legt es die Rechtsfrage am 13. Ap­ril 2016 dem obersten Gericht New Yorks zur Prüfung vor - nicht ohne je­doch zu­nächst den Leser in diese wichtige Materie des IP-Rechts sorgfäl­tig einzu­wei­hen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.