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Freitag, den 10. Juni 2016

Das Grundrecht auf versteckt getragene Schusswaffen  

.   Concealed Weapons stehen im Mittelpunkt des Revisi­ons­beschlus­ses in Peruta v. City of San Diego am 9. Juni 2016 und der Dis­kussion um das behaup­tete Grundrecht auf privaten Waffen­besitz. Der Supre­me Court hatte der Bundes­verfas­sung ein solches Grund­recht ent­nom­men, doch die Frage des verdeck­ten Tragens nicht ab­schließend ge­klärt. Auf einzel­staat­licher und Kreis­ebene sind einschrän­kende Rege­lungen zu­läs­sig. Mit dem neuen Beschluss wird die Grund­rechts­frage neu aufgerollt.

Der beklagte Kreis verband eine Waffengenehmi­gung für das ver­steck­te Mit­führen mit dem Nachweis einer beson­deren Not­wendig­keit. Der die Ge­neh­mi­gung anstre­bende Kläger hielt das Erfor­dernis für eine Ver­let­zung seines an­geb­lichen Grund­rechts aus dem zweiten Ver­fassungs­zu­satz. Das Second Amend­ment deckt das Recht einer wohl­geord­neten Miliz auf Waffen­besitz und besagt: A well regulated Militia, being neces­sary to the secu­rity of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.

Der kürzlich verstor­bene, rabiat-eloquente Supreme Court-Richter Scalia hat­te die erste Grund­recht­ent­schei­dung am 26. Juni 2008 ver­fasst. Gerade in den Städten der USA wurde Heller v. District of Columbiaals über­raschend und schockie­rend empfunden, wäh­rend das Ur­teil den nationa­len Waffen­ver­band NRA ani­mierte, die Frei­gabe der Nutzung von Waffen auch in Schu­len, Kirchen und Theatern auf poli­tischer und ge­richt­licher Ebene mit Ge­set­zen, Verord­nungen und Präze­denzfäl­len zu ver­folgen.

Nun biss er im südlichen Kalifor­nien und beim Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks der USA auf Eis. Das Grund­recht kann nach der neuen Ent­schei­dung wieder im Ober­sten Bundes­gerichts­hof in Wash­ington, DC, lan­den.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.