Am 6. Juli 2016 klärte in St. Louis das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA die Frage, ob das NDA ein nicht übertragbares, höchstpersönliches personal Services Agreement darstelle, wie die Arbeitnehmer argumentierten. Beiden Arbeitnehmern hatte die Klägerin im Vergleich zur bisherigen Beschäftigung ungünstigere Stellenangebote vorgelegt, die sie ausschlugen. Sie glaubten, deshalb nicht mehr an das NDA gebunden zu sein.
Die Klägerin forderte Schadensersatz wegen Untreue, Vertragsverletzung und rechtswidrigen Eingriffs in Geschäftsbeziehungen. Der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit stimmte dem Untergericht, das die Klage abgewiesen hatte, zu, dass der Erfolg der Klage von der Übertragbarkeit des NDA abhinge. Es prüfte in Symphony Diagnostic Services v. Greenbaum die Frage der Zession von Non-Compete und Confidentiality Agreements als neue, bisher ungeklärte Rechtsfrage und entschied mit einer lesenswerten neunseitigen Begründung gegen die Arbeitnehmer, sodass das Verfahren nun vor dem Untergericht fortgesetzt werden kann.