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Dienstag, den 23. Aug. 2016

Krank im Privatgefängnis - haftet der Staat?  

.   In Greenland v. USA behauptete ein Insasse im Privat­ge­fäng­nis, der Staat sei für seine Misshandlung durch jahrelanges Verschleppen einer schon vor seiner Verhaftung geplanten Operation haftbar. Der Staat ent­geg­ne­te, dass die private Gefängnisverwaltung hafte, da sie vertraglich zur Ge­fan­ge­nen­betreuung verpflichtet sei. Dafür beschäftige sie einen Ge­fäng­nis­arzt.

Nachdem der Häftling in der ersten Instanz verlor, gab ihm das Bun­des­be­ru­fungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 22. August 2016 recht. Nicht die Tatsache des Outsourcing sei entscheidend und für den Staat haf­tungs­entlastend, sondern die Ausübung der staatlichen Gewalt über den Häft­ling. Diese habe sich der Staat im Outsourcing-Vertrag vorbehalten. Ein Be­amte habe sie in der Haftanstalt ausgeübt. Dass dieser kein Arzt sei, spiele kei­ne Rolle. Der Häftling darf seine schlüssige Klage nun im Untergericht weiter ver­fol­gen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.