Am 7. Oktober bestätigte das Bundesgerufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis kurz die Abweisung der Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit. Wohin sich die Kläger wenden sollen, sagt es nicht, doch sollte entweder ein Stammesgericht oder ein einzelstaatliches Gericht zuständig sein.
Die von der Bundesregierung anerkannten Stämme haben einen Teil ihrer Souveränität zurückgewonnen, und dazu zählt auch die Justizhoheit. Die Eroberer bestimmen hingegen die bundesweiten Feiertage. Deshalb sind Gerichte am Montag geschlossen. Kanzleien arbeiten meist mit halber Besetzung.