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Freitag, den 04. Nov. 2016

Entsetzter Richter diskutiert Online-Kleingedrucktes  

.   Wie ein frustrierter Online-Kunde prüfte der Richter in Sel­don v. AirBnB Inc. das Kleingedruckte im Vermittlungsvertrag zwischen einem Miet­raum-Datenbankdienstleister und einem Kurzzeitmieter. Klein­ge­druckt darf im amerikanischen Recht alles sein, was das einzel­staat­li­che Ver­trags­recht nicht ver­bie­tet. Nach Bundesrecht richtet sich im Mag­nus­sen Moss War­ranty Act nur, dass bestimmte Gewährleistungs­aus­schlüs­se be­son­ders her­vor­zuheben sind.

Der klagende Mietkunde hatte entdeckt, dass der Online-Dienst bei In­ter­es­sen­ten zwischen schwarzer und weißer Hautfarbe differenziert. Er verklagte den Dienst wegen Diskriminierung. Dieser erhob die Schiedseinrede und be­an­trag­te die Verweisung an das Schiedsgericht. Die Einrede basiert auf der Schieds­klau­sel im Online-Dienstleistungsvertrag, den der Kläger mit dem Klick zur Kun­den­kon­to­einrichtung angenommen hatte. Eine andere Wahl zur Kon­ten­ak­ti­vie­rung be­stand nicht, wie der Richter empathisch bemerkte.

Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied am 1. November 2016 dennoch für den Online-Dienst. Selbst wenn die Schiedsklausel Gerichtsprozesse ver­bot, die verfassungsgarantierte Geschworenensubsumtion ausschloss und auch Sam­mel­kla­gen untersagte, ist die Online-Annahme eines Vertrags­an­ge­bo­tes durch ein­en Mausklick bindend. Eine besondere Ausnahme für Dis­kri­mi­nie­run­gen ent­deck­te der Richter in seinen gründlichen Ausführungen von 19 Seiten Länge nicht. Ab­hil­fe müssten sich Online-Verbraucher als Wähler beim Ge­setz­ge­ber be­sor­gen, em­pfahl er.

Die Entscheidung entspricht dem geltenden Recht, das nach Vorgaben des Su­pre­me Court vom Primat des Schiedsverfahrens ausgeht, vgl. Online-Schieds­klausel sittenwidrig bindend? und Gilt Schiedsklausel in Online-Spiel-AGB auch für Drit­te?

Neuerdings ist im Online-Kaufrecht nach dem E-Warranty Act auch die ver­brau­cher­schutz­recht­liche Verordnung der Federal Trade Commission zu be­achten, s. m.w.N: Zwingende Neuregelung im Online-Kaufrecht der USA, sowie die Mail, In­ter­net, or Telephone Order Merchandise-Verordnung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.