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Samstag, den 19. Nov. 2016

Entfernter Schiedsrichter wollte $3 Mio. zusprechen  

.   Ein Schiedsgericht kündigte eine Kündigungsabfindung von $3 Mio. an, als die Schiedsverwaltung plötzlich einen der drei Schieds­rich­ter ent­fern­te. Er hatte eine kurze Beziehung zu einer Schiedspartei of­fen­ge­legt, doch keine hat­te ihn im Auswahlverfahren abgelehnt. Erst beim Be­kannt­wer­den des beab­sich­tig­ten Awards brach ein Sturm der Entrüstung aus. Die Schieds­or­ganisation be­rief ihn ohne Be­ra­tung mit den Parteien ab. Die übrigen Schiedsrichter ver­kün­de­ten einen bin­den­den Schiedsspruch.

Der Obsiegende verklagte dann die Schiedsverwaltung, unter anderem we­gen Ver­trags­bruchs. Am 18. November 2016 bestätigte in St. Louis das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des achten Bezirks im Fall Timothy Owens v. American Ar­bi­tra­ti­on As­sociation die untergerichtliche Abweisung. Erst erklärte es, dass Rich­tern Im­mu­nität zusteht. Dann wandte es diesen Grund­satz auf die ihnen funk­ti­onal gleich­ste­hen­den Schiedsrichter an. Dieser gelte auch für die Schieds­or­ga­ni­sa­tion:
We […] concluded that a sponsoring organization is entitled to im­mu­ni­ty even if a claim arises from the organization's failure to follow its own rules when selecting an arbitration panel. […] Such im­mu­ni­ty is broad and protects sponsoring organizations from civil lia­bi­li­ty at all stages of the arbitration process […] The appointment of ar­bi­tra­tors is protected because it is an important part of the arbitral process […] AaO 3.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.