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Samstag, den 17. Dez. 2016

Unterschlagene Handelsdaten: Scharfe Sanktion  

.   Im Antidumping-Prozess lieferte eine untersuchte Firma nicht alle angeforderten Informationen, und das Wirtschaftsministerium legte dies zum Nachteil der Firma anhand fiktiver, älterer vorliegender Handels­da­ten aus. In Papierfabrik August Koehler SE v. U.S. erklärte am 16. De­zem­ber 2016 in Washington, DC, das Bundesberufungsgericht des Bundes­be­zirks, warum dies kein revisibler Fehler war.

Die untersuchte Firma produziert in Deutschland und exportiert in die USA. Sie hatte ein Antidumping-Verfahren verloren; in den Folgejahren wird der an­wend­bare Strafzoll überprüft. Bei einer Folgeprüfung im förmlichen Ver­fah­ren warf das Ministerium der Firma vor, Umsätze in Deutschland ver­heim­licht zu ha­ben. Dann wandte es Sanktionen an, darunter die Verwendung fiktiver Da­ten.

Die Erläuterung entspricht der Sanktionenrechtsprechung bei der Discovery im amerikanischen Zivilprozess. Das Gericht setzte sich zudem lehrreich mit der Wei­gerung des Ministeriums auseinander, von der untersuchten Firma später ersatzweise bereitgestellte Daten zu verwerten. Die Sanktionen im Außen­han­dels­recht der USA wegen unzureichender Mitwirkung oder Falsch­dar­stel­lung können genauso gravierend wie im Zivilprozess sein, erfährt der Le­ser in der 18-seitigen Begründung des United States Court of Appeals for the Federal Cir­cuit beim Weißen Haus.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.