In den Jahren 1983 und 1994 wurde der Kläger wegen mehreren Fällen von anstößigem Verhalten und Belästigung eines unter 16-jährigen Kindes zu Bewährungsstrafen und Verhaltenstherapie verurteilt. Nach dem Adam Walsh Child Protection and Safety Act ist es dem Kläger in Roland v. United States Citizenship and Immigration Services grundsätzlich nicht gestattet das erforderliche Formular für seine Ehefrau zu stellen, wenn er wegen einer bestimmten Tätlichkeit zum Nachteil eines Minderjährigen verurteilt wurde. Die einzige Ausnahme zu diesem Verbot ist gegeben, wenn eine Ermessensentscheidung des Secretary of the Department of Homeland Security ergibt, dass der Antragsteller kein Risiko für die Sicherheit und das Wohl des Begünstigten darstellt.
Die Behörde ging davon aus, dass der Kläger aufgrund seines Verhaltens ein Risiko für das Wohl seiner Ehefrau darstellt. Auch nach Beibringung weiterer Informationen über den Charakter des Klägers scheiterte der Antrag. Auf der selben Entscheidungsgrundlage lehnte die Behörde auch den separat gestellten Antrag der Ehefrau ab.
Das Untergericht ging davon aus, dass die Entscheidung einzig und allein im Ermessen der Behörde liege und nicht gerichtlich überprüfbar sei. Das Bundesberufungsgericht bestätigt dies und stellt in seiner Entscheidung vom 8. März 2017 fest, dass Bürger zwar nach dem Immigration and Nationality Act berechtigt sind, für ihre Ehepartner einen Antrag für die Genehmigung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Wird der Antrag jedoch von der Behörde abgelehnt, so ist deren Ermessensentscheidung gemäß 8 USC §1252(a)(2)(B)(ii) nicht gerichtlich überprüfbar. Es besteht nur eine beschränkte Möglichkeit, die Entscheidung gemäß 8 USC §1252(a)(2)(D) durch ein Berufungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Die Vorschrift sei auf die Ermessensentscheidung der Behörde über den Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung jedoch nicht anwendbar.
Die Entscheidung macht deutlich, dass die absurd anmutende Ermessensentscheidung der Behörde nur unter engen Voraussetzungen gerichtlich überprüfbar ist. So scheiterte sogar der Antrag der Ehefrau des Klägers wegen dessen Strafregistereintragungen aus den vergangenen Jahrzehnten. Obwohl die Kläger vorgetragen hatten, dass sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt seien, sah das Berufungsgericht keinen Anlass die Entscheidung im Rahmen von 8 U.S.C. §1252(a)(2)(D) zu überprüfen, weil der Kongress diese Ausnahme beim Erlass des Gesetzes nur für Abschiebeverfahren vorgesehen hatte. Für einen Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten gilt also umso mehr Drum prüfe, wer sich ewig bindet.