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Freitag, den 24. März 2017

Das Reasoned Award als Schiedsurteil  

.   Im Schiedsrecht sind drei Arten des Urteils be­kannt. Die Par­tei­en haben die Wahl. Sie treffen sie im Pro­zess oder auch schon in der Schieds­vereinba­rung, die ein eigener Vertrag sein darf oder als eine Klau­sel in einem Ver­trag ent­hal­ten sein kann. Am 23. März 2017 erklärte in New York City der Fall Tully Con­struc­tion Co. v. Canam Steel Corp. das Reasoned Award und die bei­den an­de­ren Entscheidungsarten:
[I]t requires something more than a line or two of unexplained con­clusions, but something less than full findings of fact and con­clu­si­ons of law on each issue raised before the panel. A reasoned award sets forth the basic reasoning of the arbitral pa­nel on the central issue or issues raised before it. It need not del­ve into every argument made by the parties. AaO 7.
Die Revisionsrüge betrifft hier den Zweifel am Vorliegen eines Reasoned Award, das die wesentlichen Grün­de für die ge­trof­fe­ne Entscheidung erör­tert. Das Bun­des­berufungsgericht des zweiten Be­zirks der USA erklärte, dass die Begründung der Parteivereinbarung ent­spricht und die Ent­scheidung nachvollziehbar macht.

Die Parteien wähl­ten den Weg, der billiger als ein urteilsgleicher Schieds­spruch mit Fin­dings of Fact and Con­clu­sions of Law und der Ausein­an­der­setzung mit al­len Bewei­sen und Ar­gu­men­ten der Parteien ist, und teu­rer als eine ein­fache Ent­schei­dung, a simple Re­sult, ohne aus­führ­li­che schriftliche Begründung: Any award that "set[s] forth … the key factual findings supporting its conclusions" is a reasoned award. AaO 8.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.