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Donnerstag, den 30. März 2017

Redefreiheit in staatlich verteilter Reisewerbung  

.   An staatlichen Ständen lässt eine Werbe­firma Bro­schü­ren über touristisch interessante Reiseziele verteilen und wehrt sich in Vista-Gra­phics Inc. v. VDOT gegen eine neu eingeführte Gebührenpflicht und staat­liche Inhaltsgrenzen. Bis 2012 verteilte der Staat in den Visitors Centers an den Autobahnen die Regionalwerbung kostenlos und unkontrolliert. Die Firma rüg­te den Eingriff in ihre Redefreiheit.

Am 29. März 2017 verkündete in Rich­mond das Bun­des­berufungsgericht des vierten Bezirks der USA seine Einschätzung und bestätigte das Untergericht in der Abweisung zugunsten des Verkehrsamts von Virginia. Eine Gebühr wie eine in­halt­liche Kontrolle sei durch den Staat gestattet, denn die Verteilung durch den Staat mache die Broschüren zu governmental Speech, also dem Staat zu­ge­rech­ne­te Er­klä­run­gen.

Das Gericht zieht Präzedenzfälle in der Re­vi­si­ons­begründung heran, die die Nicht­ein­stu­fung als verfassungsgeschützte gewerbliche Rede, commercial Speech, untermauern. Selbst wenn die neue Verordnung zu einer Selbst­zen­sur bei Werbung für religiöse und politische Gruppen führ­te, sei sie mit den Ga­ran­tien der Bundesverfassung für Rede- und Meinungs­frei­heit, Gleich­be­hand­lung und Rechtsstaatlichkeit vereinbar.

Zur Einordnung als governmental Speech zog das Gericht Ent­schei­dun­gen des Supreme Court der USA über Monumente privater Spender auf öf­fent­li­chem Land, Pleasant Grove City v. Summum, 555 US 460, 470-71 (2009), so­wie ge­neh­mi­gungs­pflichtige Autokennzeichen mit Symbolen priva­ter Grup­pen, Wal­ker v. Tex. Div., Sons of Confederate Veterans, 135 SCt 2239, 2245, (2015), heran.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.