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Donnerstag, den 20. April 2017

Untreuer Vertreter mit Immunitätsanschein  

SD - Washington.   Die Vertretung im amerikanischen Vertragsrecht ist dem deut­schen nicht ganz unähnlich. Ein Fall aus der grenzüberschreitenden Staats­im­mu­ni­tät mit einem behaupteten, vertretererklärten Verzicht illustriert sie wie auch die An­scheinsvollmacht: SACE SPA v. Republic of Paraguay. Im Bun­des­ge­richt der Hauptstadt klagte eine italienische Versicherung auf Be­frie­di­gung eines Kre­di­tes an Baufirmen aufgrund einer Bürgschaft von Para­guay. Ein fir­men­be­tei­lig­ter Un­ter­nehmer, der ein Konsul gewesen sein soll und wegen Ver­un­treu­ung zu Haft ver­ur­teilt wurde, hatte den Staatsimmunitäts­ver­zicht vertrag­lich erklärt.

Paraguay verweigerte die Zahlung, weil der Unternehmer Gramont nie zur Ver­tre­tung bevollmächtigt gewesen sein soll, die Staatsimmunität von Paraguay auf­zu­geben. Folglich greife im US-Gericht der Foreign Sovereign Immunities Act, der eine Klage gegen den Staat Paraguay verbiete. Die Klägerin bestritt nicht, dass kei­ne Vollmacht vorlag, sondern stützte sich auf ein Dekret des Prä­si­den­ten und Bil­ligungsschreiben des Finanzministers, welche Gramont aus­drücklich die Erlaubnis zum Auftreten als Konsul von Paraguay erteilte und zur Un­ter­zeich­nung staatlicher Dokumente ermächtigte. Die darauf ba­sie­ren­de An­scheins­vollmacht reiche für die Wirksamkeit des vertraglichen Verzichts auf Immunität nach internationalem Stellvertretungsrecht und dem Com­mon Law aus.

Laut Restatement (Third) of Agency §2.03 ist eine Anscheinsvollmacht die Macht eines Verteters, die rechtlichen Beziehungen des Vertetenen mit einem Dritten zu beeinflussen, wenn der Dritte glaubt, dass der Vertreter eine Vertretungs­macht besitzt und diese nach dem Willen des Vertetenen ausführt. Die Klä­ge­rin muss­te somit beweisen, dass Paraguay seine Immunität aufgeben wollte und Kreditgeber nach Treu und Glauben unter Rücksicht auf die Verkehrssitte zur An­nahme ge­lan­gen mussten, dass Gramont die Vertretungs­macht besaß, die Staats­im­mu­ni­tät aufzuheben.

Das Gericht entschied am 21. März 2017 gegen das Vorliegen einer An­scheins­voll­macht. Da das präsidiale Dekret sowie ministeriale Dokumente nicht kon­kret zum Ausdruck brachten, dass der Staat seine Staatsimmunität aufgeben und staat­liche Garantien für Kredite zur Verfügung stellen wolle, habe Gramont nicht nach dem Willen des Staates agiert. Daher läge weder eine Vollmacht noch eine An­scheins­voll­macht vor, und Paraguay könne, geschützt von der Staats­im­mu­nität, nicht vor ein US-Gericht zitiert werden.

Was für den Konsul recht ist, ist für den Vertreter eines Unternehmens billig. Das Gericht hat die Anforderungen an eine Vertretung lesenswert erklärt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.