• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 26. Juli 2017

Markenanmeldungen kosten Bürger $84 Mio.  

.   Um seiner gesetzlichen Pflicht zu entsprechen, den Bürger vor unnötigen Kosten zu bewahren, veröffentlichte das Bundesmarkenamt am 25. Juli 2017 Statistiken über die Markenanmeldungskosten samt der Bitte, der Bürger möge seine Begründung für die Notwendigkeit dieser Kosten kommen­tie­ren und Verbesserungsvorschläge mitteilen. Im Bericht Sub­stan­ti­ve Sub­mis­sions Made During Prosecution of the Trademark Application ermittelt das Amt eine Kostenschätzung von insgesamt $41.574.150,33, die bei 374.972 Bürgern ent­stehen. 99 gehen Portokosten ein; der Rest reicht seine Eingaben im amt­li­chen TEAS-System digital ein. 101,400.37 Stunden Arbeit fallen bei den Antrag­stel­lern an. Ihre Zeit bewertet das Amt unter Bezug auf Anwalts­ho­no­ra­re auf $410 pro Stun­de. Die amtlichen Gebühren und das Porto machen insgesamt $42.650.873,51 aus. Der Bericht ist im Bundesanzeiger, Federal Register, mitsamt Details zu zahlreichen Verfahrensschritten einzusehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.