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Freitag, den 28. Juli 2017

Fotografen im Park: Antragspflicht als Grundrechteeingriff  

First Amendment
.   Ein Dorf legte einen Park an, der zahlreiche Be­su­cher, Hochzeiten und Berufsfoto­gra­fen anzog. Um Ordnung und Kosten besorgt, führte es eine Ge­neh­migungspflicht für Profi-Fo­to­gra­fen ein. Eine Betroffene rügte die­se als Verletzung der Meinungs­frei­heit. Die $100-Gebühr samt Be­schrän­kung auf zehn Teilnehmer und Wartezeiten von Tagen bis Wochen mach­ten ihre Bemühungen um Liebe und Freude zunichte, behauptete sie in ihrer Klage auf Schutz nach dem ersten Verfassungszusatz.

In St. Louis erließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA eine Begründung am 26. Juli 2017 in Josephine Havlak Photographer Inc. v. Hill mit lesenswert ausführlicher Abwägung der Schranken von Grundrechten. Das Dorf habe inhaltsneutral angemessene Regeln unter Berücksichtigung der vom Fotografenandrang ausgelösten zusätzlichen Kosten und Belastungen mit auf die konkreten Umstände zugeschnittenen Kosten und Auflagen erlassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.