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Mittwoch, den 13. Sept. 2017

Neuregelung des Urheberrechtsvermerks mit ©-Symbol  

Copyright Symbol
.   Die Eintragung eines Urheberrechts in den USA ist billig und oft einfach, aber die Aufbringung des ©-Sym­bols kann diffizil sein. Rechtlich ist der Ver­merk nicht not­wen­dig, aber er bietet bei der Rechteverfol­gung, für die die Ein­tra­gung eine Prozessvoraussetzung ist, kritische Vorteile.

Das Copyright Office in Washington, DC, hat am 12. Sep­tem­ber 2017 die unterschiedlichen Bestimmungen über den richtigen Vermerk und sei­ne ordentliche Aufbringung in einer Verordnung konsolidiert und über­sicht­li­cher gemacht. Dennoch sind je nach zu markierendem Werk seitenlange Vor­schrif­ten zu studieren: Affixation and Position of Copyright Notice, siehe Fe­de­ral Register, Band 82, Heft 175, S. 42735-38. Im einfachsten Fall bleibt es bei Co­py­right 1991-2017 German American Law Journal auf der Eingangsseite der Veröffentlichung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.