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Montag, den 30. April 2012

Defekte Corporation: Rettbar?  

Eintragungsurkunde ist Schmuckstück, Corporation bedarf Pflege
.   Im Flugzeug bestellt, 75 Dollar, Kleinanzeige im Flugmagazin: Schon hat man die amerikanische Corporation! In Wirklichkeit haben die Mandanten nicht viel, merkt der Anwalt, wenn sie sich mit Problemen melden.

Oft fehlt das Corporate Book, das Siegel, das Protokoll der Gründungsversammlung, der Nachweis einer Kapitaleinlage und die Ausgabe von Aktien. Öfters stellt der Attorney fest, dass die Corporation schon längst wieder zwangsgelöscht ist, weil das Corporate Register beim Secretary of State keinen Annual Report erhielt.

Administratively dissolved bedeutet nicht das Ende der Welt. Je nach Staat gelten Fristen, binnen derer die Corporation wiederbelebt werden darf. Wenn das Reinstatement gelingt, sollte als nächstes das Corporate Book auf Vordermann gebracht werden, damit die Corporation auch tatsächlich die angestrebte Haftungsbegrenzung erbringt.


Sonntag, den 29. April 2012

Beweis des Produktfehlers  

.   Gier statt Fakten motivieren viele Produkthaftungsklagen. Statt Beweisen bieten die Kläger Vermutungen an, statt Kausalität Schlussfolgerungen aus den Umständen des Falles.

Darin unterscheidet sich der Prozess in den USA wohl wenig von Verfahren im Ausland. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA setzte sich im Streit zwischen Farmer und Silagebehälteranbieter Farrar & Farrar Farms v. Miller-St. Nazians, Inc. mit diesen Fragen auseinander und entschied am 27. April 2012 zugunsten des Herstellers.

Die Umstände waren merkwürdig. Daraus leitet sich jedoch kein Anspruch ab. Der Anbieter hatte seinen Hersteller gewechselt und kannte dessen Geheimformel nicht. Daher hatte er dessen Produkte dem neuen Hersteller gegeben, um sie durch Reverse Engineering nachahmen zu lassen. Die neuen Produkte platzten im Einsatz beim Bauern.


Samstag, den 28. April 2012

Kleiner Brauer, kleine Steuer  

.   Kleines Bier, kleiner Brauer, kleine Steuer. Die Großen mögen das nicht und gehen aus Verfassungsgründen seit Jahrzehnten gegen solche Steuergesetze vor. Im Fall Coors Brewing Co. v. Méndez-Torres geht es um die Steuer von Puerto Rico, dem Nichtstaat ganz im Süden der USA, auf den die US-Verfassung anwendbar ist.

Die Revisionsentscheidung des Gerichts in Boston vom 27. April 2012 führt in diese Verfassungsfragen des Bundes, das Steuerprivileg der Einzelstaaten und Nichtstaaten der USA sowie die Zuständigkeit der Bundesgerichte ein, die den staatlichen Gerichtsbarkeiten nicht aufgepropft sind, sondern parallel dazu - teilweise konkurrierend - arbeiten.


Freitag, den 27. April 2012

Taube unter Schutz des Bundes  

Texasfirma unterliegt Bundesgesetz auch ohne außerstaatlichen Handel
.   Das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes zum Behindertenschutz hielt ein Unternehmen in Texas für unanwendbar, weil es nur im Staat und nicht im bundesweiten Handel tätig ist.

Die Schadensersatzforderungen des Bundesamts wollte es im Fall EEOC v. Service Temps Incorporated abwehren, als dieses den Fall einer Tauben aufgriff, der das Unternehmen eine Stelle im Lager mit dem Hinweis auf Gefahren verweigerte. Die Arbeitsstelle war im Internet ausgeschrieben und sollte auch Staatsfremde für Texas anwerben.

Am 26. April 2012 bejahte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans deshalb die Anwendbarkeit des Gesetzes auf das Unternehmen, s.a. Taubert, Americans with Disabilities Act, GALJ 1999. Es erörterte zudem seine materielle Wirkung auf den Schadensersatz und den Erlass einer Verbotsverfügung.


Donnerstag, den 26. April 2012

Wertlose Wertschrift mit Klageverbot  

Inhaber dürfen auch bei Betrug nicht klagen
.   Ein Klageverbot in einer No Action-Klausel von Wertschriften dient auch der Abwehr einer Klage der Inhabermehrheit an diesen Wertschriften, stellte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta unter Anwendung des Rechts des Staates New York am 25. April 2012 fest.

Der Erwerbern gestattet die vom Gericht detailliert erörterte Klausel die klageweise Geltendmachung ihrer Rechte nur unter zwei Bedingungen. Den gewöhnlichen Zahlungsanspruch dürfen sie einklagen. Ansonsten müssen sie dem Trustverwalter 60 Tage Zeit geben, selbst eine Klage einzureichen, und weitere Bedingungen erfüllen.

Um beide Ausnahmen ging es den Inhabern nicht, sondern sie wandten sich gegen eine betrügerische Vorzugs­dividenden­ausschüttung bei drohender Insolvenz, die zudem binnen weniger als 60 Tagen fällig wurde. Die im Fall Akanthos Capital Management, LLC v. CompuCredit Holdings Corporation klagenden Hedge Funds verlieren, weil die Verbotsklausel auch einen nichtvertraglichen Betrugsanspruch erfasst.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.