German American Law Journal ⇔ US-Recht auf DeutschUS-Recht auf Deutschtag:anwalt.us,2003:/Blosxom2003-2023 Clemens Kochinkehttps://anwalt.us/im/lawgraygoldsquare3d36x36blue.pnghttps://anwalt.us/im/lawgraygoldround3d.jpg2024-01-13T19:26:00Ztag:anwalt.us,2024://2024/01/13/0113-Jugendschutz-COPPANeuverordneter Online-Jugendschutz der FTC2024-01-13T19:26:00Z2024-01-13T19:26:00ZUSAnwalthttps://kochinke.comUSAnwalt@gmail.com
<a rel="author" href="https://kochinke.com" title="Verfasser Clemens Kochinke, Master of Comparative Law - American Practice, Attorney, Rechtsanwalt i.R.">CK • Washington</a>.   Als Jugendschutzmaßnahme wurde im jahre 1998 das bundesrechtliche Gesetz <i>Children's Online Privacy Protection Act,</i> 15 U.S.C. 6501, in Kraft gesetzt. Das Verbaucherschutz- und Kartellrechtsamt des Bundes, <i>Federal Trade Commission,</i> wurde beauftragt, Verordnungen, Richtlinien und Hinweise für Anbieter und Verbraucher zu schaffen.<br/><br/>
Diese passt die FTC nun dem technischen Fortschritt, der Kinder unter 13 Jahren anderen Versuchungen und Gefahren aussetzt als 1998, mit der Verkündung einer Neuregelung unter dem Titel <i><a href="https://www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2024-01-11/html/2023-28569.htm" target="_blank">Children's Online Privacy Protection Rule; Proposed Rule,</a></i> im Bundesanzeiger, <i>Federal Register,</i> an. Die Öffentlichkeit ruft die FTC auf, Stellungnahmen einzureichen, bevor der Entwurf zu Ende formuliert und in Kraft gesetzt wird.
tag:anwalt.us,2024://2024/01/10/0110-independent-contractorFreiberufler oder Angestellter: Neuverordnung2024-01-11T03:00:00Z2024-01-11T03:00:00ZUSAnwalthttps://kochinke.comUSAnwalt@gmail.com
<a rel="author" href="https://kochinke.com" title="Verfasser Clemens Kochinke, Master of Comparative Law - American Practice, Attorney, Rechtsanwalt i.R.">CK • Washington</a>.   Am 10. Januar 2024 verkündete das Bundesarbeitsministerium im Bundesanzeiger, Federal Register, eine neue Verordnung unter dem Titel <i><a href="https://www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2024-01-10/html/2024-00067.htm" target="_blank">Employee or Independent Contractor Classification Under the Fair Labor Standards Act; Final Rule</a>,</i> die vielen Arbeitgebern Sorgen bereit, weil sie viele Freiberufler als Angestellte einstufen kann und damit steuerliche und andere administrative Folgen auslösen kann.<br/><br/>
Die Hauptaussage der Verordnung beschreibt das Ministerium als <i>Economic Reality Test,</i> der die Abhängigkeit von bisher freiberuflichen Gig-Arbeitern, </i>Independent Contractors,</i> zum Angelpunkt der erforderlichen Klassifizerung macht:
<blockquote>(b) Economic dependence as the ultimate inquiry. An "employee" under the Act is an individual whom an employer suffers, permits, or otherwise employs to work. 29 U.S.C. 203(e)(1), (g). "Employer" is defined to 'include[ ] any person acting directly or indirectly in the interest of an employer in relation to an employee." 29 U.S.C. 203(d). The Act's definitions are meant to encompass as employees all workers who, as a matter of economic reality, are economically dependent on an employer for work. A worker is an independent contractor, as distinguished from an "employee" under the Act, if the worker is, as a matter of economic reality, in business for themself. Economic dependence does not focus on the amount of income the worker earns, or whether the worker has other sources of income.</blockquote>
Die Verordnung wird mit einer Auswertung von über 50000 Kommentaren der Öffentlichkeit um Verordnungsentwurf von 2022 veröffentlicht. Diese Auswertung wird bei der Einzelprüfung nützlich sein. Viele Unternehmen prüfen bereits die Verträge, die sie mit <i>Independent Contractors</i> unterhalten und stellen unter Berücksichtigung der amtlichen Feststellungen durch Vertragsanpassungen klar, dass die Freiberuflereigenschaft weiterhin gewährleistet ist, oder sie übernehmen diese Personen in ein <i>Employment-</i>Arbeitsverhältnis.
tag:anwalt.us,2023://2023/12/20/1219-BOI.FinCENEinheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung2023-12-20T15:04:00Z2023-12-20T15:04:00ZUSAnwalthttps://kochinke.comUSAnwalt@gmail.com
<a rel="author" href="https://kochinke.com" title="Verfasser Clemens Kochinke, Master of Comparative Law - American Practice, Attorney, Rechtsanwalt i.R.">CK • Washington</a>.   Wie Vertragsrecht ist in den USA das Gesellschaftsrecht einzelstaatliches Recht. In jedem Staat ist es etwas anders. Aber der Bund führt am 1. Januar 2024 eine einheitliche Meldepflicht unter der Bezeichung <a href="https://www.fincen.gov/boi" target="_blank">Beneficial Owner Information</a></i> ein. Die Gesetzesgrundlage ist der <i><a href="https://www.fincen.gov/sites/default/files/shared/Corporate_Transparency_Act.pdf" target="_blank">Corporate Transparency Act</a></i> in <i><a href="https://www.govinfo.gov/content/pkg/USCODE-2021-title31/pdf/USCODE-2021-title31-subtitleIV-chap53-subchapII-sec5336.pdf" target="_blank">31 United States Code 5336</a>.</i> Die Durchführungsbestimmungen finden sich in <i><a href="https://www.fincen.gov/sites/default/files/shared/31_CFR_1010_380_excerpt_from_Final_Rule.pdf" target="_blank">31 Code of Federal Regulations 1010.380</a>.</i><br/><br/>Bereits jetzt warnt das zuständige FinCEN-Amt vor Phishing-Angriffen gegen meldewillige Unternehmen und deren Inhaber und Management, aber dennoch müssen die meisten Eigentümer und Leiter amerikanischer Gesellschaften aller Art das strafbewehrte Gesetz strikt befolgen. Bestehende Unternehmen müssen ihre Meldung bis zum 31. Dezember 2024 einreichen, neue binnen 30 Tagen - 90 Tage im Jahr 2024 - nach der Eintragung im einzelstaatlichen Handelsregister.<br/><br/>Obwohl die Entrüstung enorm ist, weil sich der Staat zum ersten Mal um die Identifizierung von mit Gesellschaften verbundenen Personen interessiert und gar Anschriften und Passmerkmale fordert, und obwohl die Verordnungsgebung noch nicht abgeschlossen ist, sollte man angesichts der zu erwartenden Strafen die <i><a href="https://www.fincen.gov/boi/small-entity-compliance-guide" target="_blank">Compliance</a></i> schnellstens und gründlichst angehen. <br/><br/>Im ersten Schritt sollte man die notwendigen Informationen über Gesellschafter, Inhaber, Directors, Officers, Gründer und die Personen sammeln, die die Eintragung beim Handelsregister vorgenommen haben. Dann sollte man sich mit der online vorzunehmenden Meldung im Einzelfall vertraut machen.
tag:anwalt.us,2023://2023/12/14/1214-SAD-MarkenverletzungsklagemissbrauchSchedule A Defendants-Missbrauchsklagen2023-12-14T18:38:00Z2023-12-14T18:38:00ZUSAnwalthttps://kochinke.comUSAnwalt@gmail.com
<a rel="author" href="https://kochinke.com" title="Verfasser Clemens Kochinke, Master of Comparative Law - American Practice, Attorney, Rechtsanwalt i.R.">CK • Washington</a>.   Entscheidungen, nicht Klagen, stehen hier im Vordergrund, weil man von ihnen lernt und die obergerichtlichen Entscheidungen über die Parteien hinaus bindend sind. Aber eine Art der missbräuchlichen Klage soll hier erneut erwähnt werden: Die Klagen in den USA gegen Onlineshops, sogenannte <i>Schedule A Defendants,</i> mittlerweile SAD genannt.<br/><br/>
Wie bereits berichtet, richten sich diese Klagen im Markenbereich gegen mehrheitlich ausländische Beklagte, die oft klein sind und angeblich amerikanische Marken verletzen.<br/><br/>Ihnen wird die Klage nicht nach der Haager Übereinkunft oder anderen Abkommen zugestellt, sondern sie werden mit einer EMail benachrichtigt, dass sie sich die Klage auf der Webseite einer Kanzlei abholen können. Oft sind die Klagen unverständlich formuliert, aber sie verlangen, dass die Konten der Beklagten eingefroren werden. Dies sind meist Konten bei amerikanischen Unternehmen, die Kleinanbietern das Einrichten und Verwalten von Shops und Konten erlauben.
<br/><br/>Bei kleinen Umsätzen an amerikanische Kunden stehen die Kosten einer Verteidigung, wenn die Klage überhaupt wahrgenommen wird, in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand. $100000 Verteidigungskosten kann sich nicht jeder Anbieter leisten, und das wäre im Markenrecht noch billig. Das Abholen der Klage zur Verteidigung ist übrigens mit dem Risiko verbunden, das der Klägeranwalt Daten des anfragenden Beklagten speichert und damit dem Gericht nachweisen kann, dass die fragwürdige Zustellung erfolgreich war. Mittlerweile wird über die zahlreichen SAD-Klagen mehr bekannt:
<blockquote>- Die Zustellung verletzt die Rechte der Beklagten, aber zwei Gerichte in Chicago und Miami scheinen sich mit dem Vorgehen zufrieden zu geben. Das bedeutet, dass ein etwaiges Urteil in den USA vollstreckt werden darf.<br/>
- Das Einfrieren der Beklagtenkonten steht auf tönernem Fundament.<br/>
- Das Verbinden zahlreicher, gar hunderter von Beklagten nach dem <i>Joinder-</i>Grundsatz ist rechtlich zweifelhaft. Die Beklagten müssten gemeinsam handeln und zumindest irgendwie miteinander verbunden sein. Das ist bei der Art der SAD-Beklagten fast nie der Fall.<br/>
- Die Geheimhaltung der Beklagten auf Antrag der Kläger verletzt nach Auffassung zumindest eines Richters den Grundsatz der Öffentlichkeit und erschwert den Beklagten eine kostengünstigere gemeinsame Verteidigung.<br/>
- Die Kläger nutzen raffiniert das Prozessrecht der Bundesgerichte, manchmal gar mit falschen Behauptungen, aus und stellen den Rechtsstaatsgrundsatz, Due Process, wie in Art. 19 GG auf den Kopf.
- Auch werden Klagen bekannt, von denen die Kläger selbst keine Ahnung haben, beispielsweise die eines Künstlers gegen seine Anhänger, was auf Missbrauch durch die Klägeranwälte oder die Künstlermanager deutet.</blockquote>
Ein Professor Goldman ist einer der wenigen Beobachter dieses Missbrauchs; ein anderer Rechtsanwalt hat neben dem Verfasser auch dieses Vorgehen analysiert, siehe:
<blockquote>
Goldman, <i><a href="https://blog.ericgoldman.org/archives/2023/12/judge-pushes-back-on-sad-scheme-sealing-requests.htm" target="_blank">Judge Pushes Back on SAD Scheme Sealing Requests</a></i><br/>
Goldman, <i><a href="https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4381824" target="_blank">A SAD Scheme of Abusive Intellectual Property Litigation</a></i><br/>
Goldman, <i><a href="https://blog.ericgoldman.org/archives/2023/12/sad-scheme-cases-are-always-troubling-bettys-best-v-schedule-a-defendants-%f0%9f%98%a0.htm" target="_blank">SAD Scheme Cases Are Always Troubling–Betty’s Best v. Schedule A Defendants</a></i><br/>
Schwimmer, <i><a href="https://www.schwimmerlegal.com/2023/12/sad-gone-bad.html" target="_blank">SAD gone bad!</a></i>
</blockquote>
tag:anwalt.us,2023://2023/11/30/1130-KannUndDarfKann und darf: Gerichtswahlklausel2023-11-30T22:56:00Z2023-11-30T22:56:00ZUSAnwalthttps://kochinke.comUSAnwalt@gmail.com
<a rel="author" href="https://kochinke.com" title="Verfasser Clemens Kochinke, Master of Comparative Law - American Practice, Attorney, Rechtsanwalt i.R.">CK • Washington</a>.   Der kleine Unterschied zwischen kann und darf, und oft auch muss, zeigt im Revisionsentschied v0m 30. November 2023, wie kritisch diese Unterschiede bei einer Gerichtswahlklausel wirken. Can und May sind hier streng zu unterscheiden, während in Deutschland selbst Juristen recht unsorgfältig diese Hilfsverben einsetzen.<br/><br/>
Der Revisionsentscheid <i><a href="https://ww3.ca2.uscourts.gov/decisions/isysquery/e8ae2f99-4b4e-4c84-8cbf-d637e9513245/6/doc/22-2803_so.pdf#xml=https://ww3.ca2.uscourts.gov/decisions/isysquery/e8ae2f99-4b4e-4c84-8cbf-d637e9513245/6/hilite/" target="_blank">Flextronics Da Amazonia Ltda. v. CRW Plastics USA Inc.</a></i> des Bundesberufungsgerichts des Zweiten Bezirks der USA in New York City wurde von einer Gerichtsstandsklausel ausgelöst, die besagt, dass eine Klage vor einem bestimmten Gericht erhoben werden kann - May. Die Klausel bestimmte auch, wie erforderlich, dass andere Gerichtsstände ausgeschlossen sind. Das Untergericht konnte keine personal Jurisdiction, die örtliche Zuständigkeit für die nicht bezirksansässigen Beklagte und wies die Klage sua sponte ab. Die Klausel sei permissive, gestattend, und nicht zwingend.<br/><br/>
Die Revision hob die Entscheidung auf und erklärte, das Kann beziehe sich auf die Möglichkeit der Klageinreichung und nicht auf eine Uneindeutigkeit der Gerichtswahl. Diese sei zwingend gestaltet. Wahrscheinlich hätte die Klägerin den teuren Umweg über die Revision vermieden, wenn ihre Klausel von shall - muss - bei der Klagerechtsausübung gesprochen hätte. Hier die Klausel:
<blockquote>
THIS GUARANTY SHALL BE IN ALL RESPECTS GOVERNED BY, AND
CONSTRUED IN ACCORDANCE WITH, THE LAWS OF THE STATE OF
NEW YORK, WITHOUT REGARD TO PRINCIPLES OF CONFLICTS OF
LAWS. ANY PROCEEDING ARISING OUT OF OR RELATING TO THIS
GUARANTY MAY BE BROUGHT IN ANY COURT LOCATED IN NEW
YORK CITY, STATE OF NEW YORK, UNITED STATES OF AMERICA, AND
EACH OF PARENT AND THE SELLERS IRREVOCABLY SUBMITS TO THE EXCLUSIVE JURISDICTION OF EACH SUCH COURT IN ANY SUCH
PROCEEDING, WAIVES ANY OBJECTION IT MAY HAVE TO VENUE OR
TO CONVENIENCE OF FORUM, AGREES THAT ALL RELATED CLAIMS
SHALL BE HEARD AND DETERMINED ONLY IN ANY SUCH COURT AND
AGREES NOT TO BRING ANY PROCEEDING ARISING OUT OF OR
RELATING TO THIS GUARANTY IN ANY OTHER COURT.
</blockquote>