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Samstag, den 09. Aug. 2008

Urteile im 3. Bezirk der USA  

.   Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied am 8. August 2008:
  1. Az.: 07-1116, TSG Inc v. US EPA: PDF-Datei
  2. Az.: 07-1048, USA v. Goldberg: PDF-Datei
  3. Az.: 06-5006, Pell v. EI DuPont de Nemours: PDF-Datei
Das DuPont-Urteil behandelt die Frage der Auswirkungen einer Verschmelzung von Unternehmen auf Betriebsrenten. DuPont hatte sich in der ERISA-Planung bei einer M&A-Transaktion vertan und muss nun nachzahlen.


Samstag, den 09. Aug. 2008

Hacker in Postbank  

.   Urlaubszeiten sind gut für Hacker. Schnell einen Dauerauftrag auf fremdem Postbank-Konto eingerichtet - und mit etwas Glück ist der Inhaber unterwegs und bemerkt die Abbuchungen nicht. Den Muellers - welchen eigentlich? - in Mönchengladbach war dieses Glück gleich zwei Mal hold.

Dass die Postbank dem verblüfften Inhaber des Online-Kontos keinen offensichtlichen Weg zur Meldung des Angriffs weist, ist erstaunlich. Dass ein Dauerauftrag mit einer anscheinend unbekannten TAN erteilt werden kann, ist verwunderlich.

Dass Kontoverbindungen wie in Amerika aus Sicherheitsgründen üblich nie veröffentlicht wurden, nicht im Browser. sondern im Kopf gespeichert sind und das teure Postbank-Konto doch geknackt werden kann, verwundert weniger. Sicherheitsspezialisten halten Obscurity zwar nicht für unnütz, doch bietet sie allein keine Sicherheit. Schon fast kriminell erscheint deshalb die PIN von lediglich fünf Zeichen, die die Postbank vorschreibt.

Eine Kontonummer, eine fünfstellige PIN erraten - das erfordert nicht einmal einen Profi-Hacker. Danke, Postbank.

Nachtrag 11. August 2008: Die Postbank wird auf Umwegen gefunden und klärt kompetent auf: Bericht.

Nachtrag 3. September 2008: Heute trifft von der Postbank ein aufklärendes Entschuldigungsschreiben ein. In Stil und Inhalt übertrifft es an Kundenfreundlichkeit alles, was man je von einer US-Bank erhoffen dürfte. Deutschland als Service-Wüste - das scheint auf die Postbank nicht zuzutreffen. Im Gegenteil. Und böse Muellers gibt's in Moenchengladbach auch nicht.


Samstag, den 09. Aug. 2008

Blutige Todesurkunde unprofessionell  

.   Eine bluttriefende Todesurkunde illustriert Misstände im Autopsie-Zentrum von Massachusetts. Sie wurde neben anderen Vorfällen zum Kündigungsauslöser. Der entlassene Arzt verklagt das Zentrum, da er sich wegen seiner Kritik an Missständen für ein Opfer von Vorwänden hält. Das für Neuengland zuständige Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks hält die Klagabweisung aufrecht.

In Sachen Abraham Philip v. John Cronin, Az. 06-1860, erklärt es am 7. August 2008 ausführlich die gruseligen Fakten und Meinungsfreiheitsansprüche, die jedoch wegen der vom Zentrum als amtlicher Stelle zu Recht behaupteten Immunität bedeutungslos werden.


Samstag, den 09. Aug. 2008

Die 888 Corporation  

.   Es muss eine 888-Corporation sein, meint der Mandant: Was ich damit anfangen werde, entscheide ich später. Wenn noch weitere Anfragen dieser Art kommen, setzen wir das Honorar für die Articles of Incorporation und das sofortige Einreichen beim Handelsregister pauschal auf $888.

Wir wollen ja schließlich glückliche Mandanten. Nur das Mindestkapital, das können wir nicht auf $888 heruntersetzen; da zieht der Gesetzgeber nicht mit. $8888 ist vielleicht etwas zuviel für jemanden, der noch gar nicht weiß, was er mit der Glücksgesellschaft unternehmen will. In die Kanzlei kommen muss der Mandant jedenfalls nicht; wir können acht Mitarbeiter ganz achtsam die Gründungsurkunde unterzeichnen lassen.


Samstag, den 09. Aug. 2008

Urteile in Neuengland  

Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
  1. 06-2061.01A : US v. Diaz-Fontanez
  2. 07-2230.01A : Sinurat v. Mukasey
  3. 07-2395.01A : Kouvchinov v. Parametric Tech
Errata sind hier ausgeklammert.


Samstag, den 09. Aug. 2008

Urteile im vierten US-Bezirk  

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, entschied heute:
  1. 061826.U - Ayres v. Mayor and City Council
  2. 072006.U - Liu v. Mukasey
  3. 072136.U - Mesgun v. Mukasey
  4. 086078.U - Smith v. Governor
  5. 086285.U - US v. Giron
  6. 086350.U - Williams v. US
  7. 086372.U - Edwards v. Johnson
  8. 086386.U - Thomas v. Johnson
  9. 086389.U - Thomas v. Johnson
  10. 086422.U - Vannatter v. Bazzle
  11. 086426.U - Porter v. Snyder
  12. 086480.U - Simba v. Kenworthy
  13. 086484.U - US v. Rudd
  14. 086497.U - Miller v. Wood
  15. 086542.U - Robinson v. Taylor
  16. 086543.U - Straws v. WIS News
  17. 086561.U - US v. Bailey
  18. 086598.U - US v. Griffith







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.