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Mittwoch, den 29. Juli 2009

Korrektur des Adwords-Urteils  

.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erließ nach dem Urteil vom 28. Juli 2009 am 29. Juli 2009 eine korrigierte Errata Opinion in Sachen Rescuecom Corp. v. Google, Inc., Az. 06-4881.

Das Gericht hatte den Fall zur Weiterprüfung an das Untergericht zurückverwiesen, weil es selbst nicht feststellen kann, ob eine durch die Adwords-Gestaltung eintretende Verwechslung oder Verwechslungsgefahr schädlich, neutral oder gar nützlich ist.

Andererseits stellte es fest, dass die Gewerblichkeit der Nutzung von Marken bei Adwords besteht. Die weiteren Tatbestandsmerkmale, die zu einer Haftung nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, führen können, sind vom Instanzgericht zu untersuchen.

Die Urteilsbegründung ist auch in der neuen Fassung lesenswert, weil sie fallunabhängig in einem Anhang die Rechtsgeschichte des Bundesmarkenrechts der USA darstellt.


Mittwoch, den 29. Juli 2009

Vermutung: Dauerkunde kennt Vertrag  

.   Darf bei einer Dauerversicherungsbeziehung der Kunde nach einer Prämiensteigerung behaupten, sie sei rechtswidrig, weil nicht im Vertrag vorgesehen?

Oder darf der Versicherer auf den Text der Police verweisen, die Änderungen der Vertragsbedingungen zulässt? Kann sich der Versicherer auch mit dem Argument verteidigen, der Kunde habe in der Vergangenheit die Erhöhungen widerspruchslos hingenommen, sodass er sein Recht verwirkt hat?

Diese Fragen untersucht das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks im Sammelklageprozess Fred Spagnola v. The Chubb Corporation et al., Az. 07-1296. Am 28. Juli 2009 ergeht die Entscheidung mit einer Begründung von 23 Seiten. Das Gericht hebt die Klageabweisung auf und lässt den Kläger das Verfahren im Instanzgericht weiter führen.

Anders als bei Rechnungen eines Kabelfernsehanbieters, der jahrelang monatlich 19% auf die Rechnung aufschlug - was der Kunde hätte bemerken müssen - kann dem Versicherungsnehmer bei kleinen Aufschlägen keine wissentliche Einwilligung unterstellt werden, Dillon v. U-A Columbia Cablevision of Westchester, Inc., 740 N.Y.S.2d 396, 397 (App. Div. 2002). Bei einem Rechts- oder Tatsachenirrtum greift auch keine Verwirkung nach dem voluntary Payment-Grundsatz. Die Wirkung dieses Grundsatzes muss das Untergericht erneut prüfen.

Jedenfalls, bestimmt das Gericht, darf sich der Kunde nicht darauf berufen, eine Klausel zur späteren Vertragsanpassung im Vertrag übersehen zu haben. Der Versicherer darf sich auf die Vermutung verlassen, dass der Kunde Verträge liest, die er unterschreibt, entscheidet der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City.

Für den Versicherer ist bedeutsam, dass das Berufungsgericht die Abweisung des Anspruches auf Schadensersatz wegen betrügerischen Geschäftsgebarens bestätigte. Dieser behauptete Anspruch hätte sich im Rahmen einer Sammelklage kostspielig auf den Schadensersatz auswirken können. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Kläger vom Versicherer weniger Deckungsschutz als vertraglich versprochen erhalten oder einen sonstigen Schaden erlitten hatte.


Mittwoch, den 29. Juli 2009

Marke als Schlüsselbegriff in Suchmaschine  

LG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks stellte in seiner Entscheidung Rescuecom Corp. v. Google Inc., Az. 06-4881, vom 28. Juli 2008, klar, ob der unauthorisierte Verkauf von Marken als Schlüsselbegriffe in einer Internetsuchmaschine und die Verknüpfung solcher Adwords mit Angeboten und Internetseiten anderer Unternehmen Markenrechte verletzen können.

Die beklagte Firma Google verkauft im Suchmaschinengeschäft Schlüsselbegriffe. Das heißt, die Werbung ihrer Kunden erscheint, wenn die Schlüsselbegriffe von einem Nutzer in die Suchmaschine eingegeben werden. Dies geschah auch mit der Marke Rescuecom, die als Schlüsselbegriff mit den Anzeigen von Wettbewerbern verknüpft wurde.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City hatte vor allem die Frage zu beantworten, ob Google damit die Marke Rescuecom kommerziell nutzte. Das Gericht bestätigte dies mit der Begründung, dass das Geschäft auf einer Verwertung der Marke beruhe.

Google biete die Marke an und verkaufe sie auch. Das Keyword Suggestion Tool, welches verwandte Suchbegriffe heraussucht und auf deren Grundlage auch zum Beispiel Marken als Suchbegriffe vorgeschlagen und angeboten werden, rege zum Kauf dieser Schlüsselbegriffe an.

Damit seien die Merkmale gewerblicher Nutzung erfüllt, der vom Untergericht herangezogene Präzedenzfall nicht entscheidungserheblich und das Urteil zur Neuentscheidung zurückzuverweisen. Das Urteil kann die weitere Entwicklung des Adwords-Rechts in den USA erheblich beeinflussen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.