Die 31-seitige Revisionsbegründung geht vom Ansatz des Supreme Court in Washington, DC, aus, nach dem Schiedsklauseln a priori wirksam sein sollen und nur in raren Fällen zugunsten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ignoriert werden dürfen. Dann erörtert es die zwei Seiten der Unconscionability, Sittenwidrigkeit: substantive Unconscionability und procedural Unconscionability.
Die Sittenwidrigkeit beurteilt sich beim vorliegenden Sachverhalt nach kalifornischem Recht. Das Gericht erklärt sie für hochgradig tatsachenabhängig. Dieser Fall kann nur die materielle Sittenwidrigkeit betreffen, bestimmt es. Zweifel träfen mehrere Abschnitte der Arbitration Clause, doch beurteilt es die gesamte Klausel, wie es ausführlich und lehrreich belegt, als wirksam.