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Samstag, den 03. März 2018

Umzug einer Corporation: Kompliziert in USA  

.   Jeder Rechtskreis in den USA hat sein eigenes Gesell­schafts­recht. Deshalb kann eine Corporation in Washington, DC, nicht ein­fach die Sa­chen packen und in den Staat Washington umziehen. Ge­schickt eingeleitet ist je­doch der Steuerstatus der Corporation beim Umzug zu retten, jedenfalls bun­des­steu­er­recht­lich. Nach einzelstaatlichem Handelsregister- und Steu­er­recht ist zu­sätz­li­cher Aufwand unvermeidbar.

Die meist passende Lösung besteht darin, die Gesellschaft neu zu gründen - im Zweitstaat mit gleichem Namen. Die Anteile an der ersten Gesellschaft werden ge­gen Anteile der neuen Gesellschaft ausge­tauscht. Solange niemand neu als Sha­re­hol­der eintritt oder austritt, kein Geld oder sonstiges Vermögen aus­ge­schüt­tet, und die erste Gesellschaft gelöscht wird, lässt der Bundesfiskus Steuer­num­mer und -status der ersten Gesellschaft ungeschoren der zweiten zukommen.

Der einzelstaatliche Fiskus teilt der neuen Gesellschaft eine neue Steuer­num­mer zu, und die Gesellschaft muss natürlich auch alle nicht steuerlich oder handels­re­gi­ster­lich relevanten Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb vom Einzelstaat sowie Kreis- und Stadtverwaltungen neu einholen. Der Vorteil die­ser Lö­sung be­steht darin, dass der Bund den Umzug steuerneutral betrachtet, was Steuern und erheblichen anderen Aufwand erspart.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.