Der konkrete Anlass ist die Änderung, dass an Einzelstaaten gezahlte Steuern nicht vom bundesrechtlich versteuerbaren Einkommen vollständig abgezogen werden dürfen. Ursprünglich gestattete die Verfassung dem Bund lediglich die Erhebung von Sondersteuern auf bestimmte Produkte und Zöllen. Erst ab dem Bürgerkrieg gab es Bestrebungen, neben der Lohn- und Einkommenbesteuerung der Staaten auch eine solche Besteuerung durch den Bund einzuführen.
Richter Paul Oetken schildert in seiner Urteilsbegründung des Bundesgerichts für den südlichen Bezirk in New York vom 30. September 2019 diese Entwicklungen, die in eine Verfassungsänderung einmündeten, vor seiner Erörterung der Änderungen des Internal Revenue Code durch Trump, die nun Milliardären eine niedrige Besteuerung zusichern als dem einfachen Mann. Die Staaten verloren.