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Mittwoch, den 13. Aug. 2003

GALA Vortrag "The Evolving Nature of Corporate Practice in Germany"

 
WM - Washington.   Heute sprach Prof. Dr. Wegen, Rechtsanwalt der Kanzlei Gleiss Lutz und Professor an der Universität Tübingen, bei der German American Law Association, Capital Area Chapter, in Washington D.C. über das Thema "The Evolving Nature of Corporate Practice in Germany".

Sein Vortrag befasste sich mit den Unterschieden des deutschen und us-amerikanischen Gesellschaftsrechts. Er wies darauf hin, dass etwa die Sitztheorie des deutschen Rechts zu Komplikationen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen (merger) führe. Das deutsche Konzept von Corporate Governance unterscheide sich insofern von dem amerikanischen, als es sich nicht an den Regeln des Kapitalmarkts, sondern an gesellschaftsrechtlichen Regelungen orientiere. Anders als in den USA gäbe es in Deutschland aufgrund anderer Rechtstradition auch keine der SEC (Securities and Exchange Commission) vergleichbare Behörde.

Das Europarecht führe im Bereich der "Corporate Governance" zu Rechtsänderungen. So habe der EuGH in den Entscheidungen "Centros" und "Überseering" für den Gläubigerschutz nicht das deutsche Erfordernis eines vorhandenen Mindestkapitals, sondern das der Vermögensoffenlegung bevorzugt.

Im Anschluss an seinen Vortrag wies der Referent in der Diskussionsrunde darauf hin, dass einzelne Aktionäre nach deutschem Recht viel weitergehender als in den USA Beschlüsse über Verschmelzungen und andere Unternehmenspläne angreifen können, was oft zur Zahlung von "Schweigegeld" führe.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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