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Freitag, den 26. Sept. 2003

Hoffnung für Internet Service Provider

 
EW - Washington.   Eine vom U.S. Senator Sam Brownback kürzlich eingebrachte Gesetzesvorlage (S.1621) zielt auf eine Trendwende in der Handhabung des Digital Millenium Copyright Act (DMCA 1998) ab.

Der DMCA dient dem Schutz digitaler Medien. USC Title 17 Chapter 5 Section 512(h) erlaubt den Inhabern von Urheberrechten, Zwangsmaßnahmen (Subpoenas) gegen Internet Service Provider einzusetzen, um den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer von solchen Personen zu erhalten, die unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Internet heruntergeladen haben.

Die Besonderheit einer solchen Zwangsmaßnahme liegt in der Tatsache, dass sie vor Klageerhebung eingesetzt werden kann, ohne dass eine Prüfung durch einen Richter erfolgen oder dem Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden muss.

Von dieser Möglichkeit machten Hersteller digitaler Medien, insbesondere der Recording Industry Association of America (RIAA), regen Gebrauch. Unter anderem hat die RIAA eine solche Maßnahme gegen die Firma Verizon Internet Services Inc. eingesetzt. In einem von der Firma Verizon daraufhin angestrebten Rechtsstreit ist die Verfassungskonformität der Subpoena vom U.S. District Court of Columbia bestätigt worden. Eine Entscheidung in der Revisionsinstanz vor dem D.C. Circuit Court steht noch aus.

Die den DMCA modifizierende Gesetzesvorlage würde dieser Vorgehensweise nun ein Ende setzen, weil eine Zwangsmaßnahme demnach nur eingesetzt werden dürfte, nachdem der Verletzte eine Zivilklage erhoben oder andere rechtliche Schritte unternommen hat.

Die Gesetzesvorlage liegt momentan dem Committee for Commerce, Science and Transport zur Beratung vor. Es ist unklar, ob sie den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren schafft.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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