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Samstag, den 27. Sept. 2003

Keine "Do-not-Call"-Liste gegen Telefonmarketing

 
WM - Washington.   Die Verordnung zur Einrichtung einer bundesweiten "Do-not-call"-Liste zur Abwehr unerwünschter Telefonmarketing-Aktionen wurde durch die gestrige Entscheidung des U.S. District Court in Denver erneut annulliert. Das Gericht sah die von der Federal Trade Commission (FTC) initiierte Liste als verfassungswidrig an.

Sie verstoße gegen das First Amendment der US-Verfassung, weil sie nicht jedes gewerbliche Telefonmarketing erfasse. So bleibt die Werbeanruf wohltätiger Organisationen erlaubt. Die Entscheidung entspricht im Ergebnis der des U.S. District Court for the Western District of Oklahoma (U.S. Security v. FTC, W.D. Okla., No. CIV-03-122-W, 9/23/03), welche die Verordnung wegen mangelnder Ermächtigung der FTC durch den Kongress für nichtig erklärte.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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