Prozesse nach Spam-Gesetzen von Missouri
Es verbietet das unaufgeforderte Versenden von Werbe-Emails, die nicht als solche bezeichnet sind, insbesondere wenn der Empfänger den Versender bereits aufgefordert hat, keine weitere Werbung zu senden.
Die erste Klage richtet sich gegen einen als Philllip Nixon auftretenden Webseitenbetreiber aus Florida wegen fünf Emails ohne Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Kennzeichnung, die ausgerechnet an eine Dienstmailanschrift des Justizministeriums gingen.
Das zweite Verfahren betrifft ein Unternehmen aus Florida, das als Fundetective.com firmiert und trotz Abmahnung 21 Spams an eine private Adresse des Justizministers verschickte.
Der Justizminister beantragte als Vorbeuge vor weiteren Verstößen durch die Beklagten jeweils eine einstweilige Verbotsverfügung und ein ordnungswidrigkeitsrechtliches Bußgeld von bis zu $5000.