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Freitag, den 17. Okt. 2003

US-Fallstricke für Unternehmen - Recht und Versicherung

 
ZY - Washington.   Unter dem Titel USA--Brille für deutsche Unternehmen sprechen am 4. November 2003 in Frankfurt Prof. Dr. Gerhard Wegen, Gleiss Lutz, Stuttgart, Clemens Kochinke, Berliner Corcoran & Rowe, LLP, Washington D.C. und Andreas K. Reinhardt, R + E Company, Washington DC, über erste unternehmerische Schritte in die USA sowie US-Internetauftritte aus Deutschland.
Dabei sollen Denkanstöße aus der rechtlichen und Versicherungspraxis in die unternehmerische Planung einfließen.

Den Schwerpunkt des Programms bilden "Das US-amerikanische Rechtssystem und das Rechtsdenken in der Praxis", "Wie starte ich den Marktantritt in den USA" und "Versicherungsrechtliche Aspekte". Bei der Erörtertung sollen besonders Gefahrenquellen und die Navigation um sie herum einbezogen werden, um Konfliktpotenzial zu vermeiden.




Victoria legt vertrauliche Daten offen

 
ZY - Washington.   Am 20. Oktober 2003 verglich sich ein Dessoushändler mit dem einzelstaatlichen Justizminister von New York in einem Untersuchungsverfahren wegen rechtswidriger Freigabe von Kundendaten. Der behauptete Verstoss richtet sich nach dem Recht von New York.

Die Firma Victoria's Secret Direct, LLC deckte im Jahr 2002 Kundendaten, die bei Internettransaktionen auf den Servern des Händlers eingingen, auf. Ausgelöst sei diese Enthüllung durch einen Störimpuls der Software, wodurch Name, Adresse und Bestellung einzelner Kunden im Internet zugänglich wurden. Als ein Kunde bemerkte, dass er Zugriff auf sämtliche Bestellungen der letzten acht Monate erehielt, benachrichtigte er sofort die Anbieterin, die erst nach mehreren Aufforderungen reagierte und die Website sperrte.

Die Anklage beruht aus der Verletzung der vertraglichen Geheimhaltungspflicht von Kundendaten erhoben. Mit der Anmerkung in der Anklageschrift, dass Victoria's Secret zum Zeitpunkt des Geschehens ausdrücklich auf den umfangreichen Datenschutz ihrer Website hinwies und dem Kunden strenge Sicherheitsmaßnahmen gewährleistete, hat sie gegen die Geheimhaltungspflicht von vertraulichen Kundendaten verstoßen, indem sie ihren eigenen Vertragsklauseln zuwider handelte.

Mit dem Vergleich erklärte sich Victoria's Secret bereit, unter anderem eine Geldstrafe von $ 50.000 an den Einzelstaat zu zahlen und betroffene Kunden zu entschädigen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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