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Montag, den 24. Nov. 2003

Washington Sniper zum Tode verurteilt

 
CK - Washington.   "Ich war dort - Sie nicht," warf Sniper John M. den Staatsanwälten vor, was ihn wohl - allein aufgrund der Indizien, ohne Geständnis, - zum Tode verurteilt habe dürfte. Ein schlagkräftiger Beweis für die These, dass man sich nicht selbst vertreten darf, siehe Hauptstadt::Washington.

Immer wieder wollen Europäer aufgrund anderer Rechtstraditionen selbst im Prozess das Wort ergreifen, und als Zeugen schießen sie ungefragt über den Rahmen der Frage hinaus - eine schwere Belastung für den Anwalt, da sie wissen, wie leicht man sich hier selbst sein Grab graben kann, im Zivil- und Verwaltungsprozess genauso wie im Strafverfahren.

Die Rules of Evidence, die im deutschen Recht ein paar Sätze ausmachen, umfassen ein Sechstel des Zulassungsexamens zur Anwaltschaft, dem wohl schärfsten Examen, was das US-Recht zu bieten hat. Ein Sechstel, damit gleichrangig mit Verfassungsrecht oder Vertragsrecht. Daraus entwickelt sich zumindest die Erkenntnis, dass man ohne anwaltlichen Schutz keine Erklärungen abgibt.




Anti-Spam Bundesgesetz früher als erwartet?

 
EW - Washington.   Der US Kongress steht anscheinend kurz vor dem Erlaß eines neuen Anti-Spam-Bundesgesetzes. Die Gesetzesvorlage S.877 ist bereits durch den Senat verabschiedet worden, während das Repräsentantenhaus am 21. November 2003 seine Absicht, in Kürze darüber abzustimmen, bekannt gemacht hat. Die beiden Versionen unterscheiden sich nur geringfügig.

Das Entscheidende dieser Nachricht ist, dass das neue Gesetz insbesondere dem am 1. Januar 2004 in Kraft tretenden kalifornischen Anti-Spam Gesetz zuvorkommen würde. Danach wäre es für Unternehmen fast unmöglich, unerwünschte gewerbliche EMail zu verschicken, wenn sie nicht im voraus die Erlaubnis hierzu einholen oder in einer bestehenden Geschäftsverbindung zu dem Empfänger stehen.

Vertreter der Industrie hatten den Kongress zu schnellem Handeln aufgefordert. Das kalifornische Gesetz sieht im Fall eines Gesetzesverstoßes die Möglichkeit für den Verbraucher vor, gerichtlich vorzugehen (private right of action), und erlaubt Bußgelder (fines) bis zu 1 Million USD. Im Gegensatz hierzu sehen die Gesetzesvorlagen des Senats und des Repräsentantenhauses diese Möglichkeit nur für Regierungsbehörden und Internet Service Provider vor. Beide Versionen enthalten zudem eine Ermächtigung an die Federal Trade Commission (FTC), ein Do-Not-Spam Register zu errichten.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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