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Dienstag, den 09. Dez. 2003

Vertrag von 1632 ausgehöhlt

 
CK - Washington.   Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington hat heute den Vertrag zwischen den Nachbarstaaten Maryland und Virginia von 1632 ausgehöhlt, der Maryland die Rechte am Grenzfluss Potomac zusprach.
Maryland hatte schon den District of Columbia an den Bund abgetreten, der nun zwischen beiden Staaten liegt und die Hauptstadt Amerikas bildet.

Die Klage Virginias auf ein Wasserentnahmerecht durch eine bis in die Flussmitte hineinstoßende Röhre entschied das Gericht unter Hinweis auf einen weiteren Vertrag von 1785, der Virginia das Recht, den Strand zu reparieren sowie Wasser für die Anlieger abzuzapfen, zusprach. Nach der neuen Entscheidung darf Virginia ganze Landstriche mit dem Wasser des Potomac versorgen und braucht sich nicht auf die Entnahme am trüben Flussrand zu beschränken. Damit endet ein seit nahezu vier Jahrhunderten schwelender Streit, in welchem die Grenze zwischen beiden Staaten erst 1877 verbindlich festgelegt worden war, und zwar an den Niedrigwasserlinie auf der Seite Virginiens. Die Festlegung der Grenze durch eine schiedsgerichtliche Auslegung des Staatsvertrages von 1785 stellte den materiellen Kern des gegenwärtigen Falles dar.

Die originäre Zuständigkeit des Obersten Bundesgerichtshofs für Streitigkeiten zwischen den Einzelstaaten ist in der Bundesverfassung geregelt.




Kongress verabschiedet Can Spam Gesetz

 
CK - Washington.   Gestern hat der Kongress das Can-Spam-Gesetz verabschiedet. Die von beiden Häusern getragene Fassung geht nun an den Präsidenten, der sie unterzeichnen und damit in Kraft setzen kann. Sinnvoller wäre ein Veto, weil das Can im Namen des Gesetzes eher einem Kann oder Darf entspricht als dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Begriff des Vermüllens.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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