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Sonntag, den 07. März 2004

Was lehrt Stewart?

 
CK - Washington.   Der vielerörterte Martha Stewart-Fall lehrt eine alte Lektion: Schutzbehauptungen führen in den Kerker, wenn sie auch nur kleine Lügen enthalten. Keine Statistik belegt es, sondern die Erfahrung des Alltags: Laufend werden Verdächtigte in den USA nicht wegen der eigentlichen Verfehlungen verurteilt, die nicht nachweisbar sind, sondern weil sie sich in Vernehmungen herausreden wollten und dabei Fehler machen. Ergebnis der Lügen: Verurteilung als Verbrecher. Benutzen sie das Telefon oder die Post in der Ausführung ihrer Pläne, wird ihnen das ebenso zum Verhängnis wie Al Capone seine Steuererklärungen: Verurteilung wegen der Nebensachen. Heute kommt die Geldwäsche hinzu, die allen möglichen Anschuldigungen hinzugefügt wird, damit auch gleich das Vermögen eingezogen werden kann, unter Umständen schon vor der Verurteilung. Nahezu jede Erklärung an, oder Aussage gegenüber, dem Staat muss unter Eid erfolgen, damit ein Fehler anschliessend verfolgt werden kann. Ob diese Strafverfolgungspolitik mit dem Gerechtigkeits- und Rechtsstaatsbewusstsein der USA immer in Einklang zu bringen ist, ist fraglich. Oft, scheint es, hat das deutsche Strafrechtssystem mehr aus Fehlern gelernt. Zumindest hat der Angeklagte straflos das letzte Wort - unvorstellbar in den USA.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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