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Freitag, den 30. April 2004

Gegner mundtot

 
CK - Washington.   Im Trademark Blog wird auf den Versuch Schwarzeneggers hingewiesen, eine Firma mit einer Abmahnung abzumahnen und gleichzeitig mundtot zu machen, indem der Abmahnung das Verbot hinzugefügt wird, die Abmahnung nicht zu veröffentlichen. Die Erklärung, wieso dieses Verbot erfolglos bleiben muss, überzeugt unter dem Aspekt des Rechts der Trade Secrets, das erheblich weiter geht als das deutsche Recht der Geschäftsgeheimnisse, aber nicht so weit, wie Schwarzeneggers Rechteverwertungsfirma vermutet.

Siehe auch Kochinke/Ernestus, Das Geschäftsgeheimnis im amerikanischen Recht, Computer und Recht 1990, S. 689; Tim Wittwer, US-Trade Secrets und das unvermeidbare Wissen, 10 German American Law Journal (21. Mai 2001).




Stalking per Korrespondenz

 
CK - Washington.   Stalking im Internet führt in diesem Fall zu einer Anklage, Festnahme und Freilassung gegen $150.000 Kaution. Er erinnert an die Festnahme eines Deutschen, dem vor einigen Jahren wegen Heimreisegefahr die Kaution verweigert wurde. Er durfte sieben Wochen im Gefängnis verbringen. Dabei hatte er lediglich im persönlichen Gespräch mit der Internet-Bekannten Missverständnisse aufklären wollen. Kurz nach der Ankunft in Amerika wurde er festgenommen. Sein von trister Musiklyrik geprägtes Englisch trug wesentlich zu dem Eindruck bei, den die Staatsanwaltschaft von seiner Internet-Korrespondenz gewonnen hatte. Die Moral: Vor derartiger Korrespondenz erst einmal sittsames Englisch lernen und ein wenig über die Grauzone Internet-Stalking anlesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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