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Dienstag, den 11. Mai 2004

Löcher stopfen

 
CK - Washington.   Weil forsche Programmierer ungefragt Löcher in fehlerhaften Betriebssystem stopfen, wird nun wieder nach neuen Gesetzen gerufen. Eins für Sasser. Eins für Bagle? Und vielleicht eins für NetSky gefällig? Klar, jeder Virus braucht sein eigenes Gesetz. Dann wird sich die Gefahr schon legen. Oder wie wär's mit einem Verbot schlampiger Betriebssysteme?

Und einen Orden für die Löcherstopfer? Schließlich bemüht sich der Sasser.E-Schreiber um die Datensicherheit durch einen eingebauten Warn- und Korrekturhinweis. Der ist nützlicher als kopfloses Rufen nach neuen Gesetzen. 640kb RAM sollten laut Bill Gates ausreichen. Die über die Jahrhunderte entwickelten Gesetzessysteme haben sich als zuverlässiger und anpassungsfähiger erwiesen als derartige technische Prognosen, die in immer kürzeren Abständen revidiert werden. Das Bug-Fix-und-Patch-Konzept passt in den technischen Bereich, im Recht hat es nichts zu suchen.



Amerikanisches Arbeitsrecht

 
ASG - Washington.   In seiner soeben unter dem Titel "Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter im US-amerikanischen Arbeitsrecht" veröffentlichten Dissertation widmet sich Jens Steudter einem Kernproblem des hiesigen Arbeitsrechts.

Die immense Bedeutung des Status' der Beschäftigung und der Abgrenzung zwischen Employees und independent Contractors wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass von der Steuerprüfung (IRS) wegen falscher Einordnungen zwischen 1988 und 1995 Strafen in Höhe von $830 Millonen verhängt wurden.

Die Arbeit von Steudter stellt zunächst die besonders betroffene Berufe und Tätigkeitfelder und die zu diesen Bereichen ergangene Rechtsprechung dar.

Im Anschluss daran folgt die Darstellung der verschiedenen Kriterien der Abrenzungsmethoden der in der Praxis Anwendung findenden Prüfungsmerkmale ("Tests") (right to contol test, economic reality test und hybrid test) und dann die Anwendung dieser Tests im Bundesrecht und (überblicksartig) dem Recht der Einzelstaaten.

Darüber hinaus diskutiert die Arbeit die zur Lösung der Abgrenzungsproblematik entwickelten Lösungsvorschläge und weist damit den Weg, welche Entwicklungen zukünftig zu erwarten sind.

Insgesamt ist die Arbeit somit gleichsam als Nachschlagewerk als auch als systematische Einführung in die Denkweise des amerikanischen Arbeitsrechts geeignet. Sie kann hier bestellt werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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