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Freitag, den 02. Juli 2004

Nichtdiskriminierung: Ziele gesetzt

 
CK - Washington.   Heute vor 40 Jahren wurde die wegweisende Gesetzgebung des Civil Rights Acts geschaffen, die dem gesamten Land Nichtdiskriminierungsziele setzte, von denen einige bereits erreicht wurden. Während vor einigen Wochen der Präzedenzfall Brown v. Board of Education gefeiert wurde, ist es um das CRA-Jubiläum recht still. Es stellt wegen der sogenannten Reverse Disdrimination von Nichtbegünstigten ein politisch heißes Eisen dar.



Versehentlich Ladenschluss

 
CK - Washington.   Gestern trat versehentlich das Gebot des wöchentlichen Ruhetages in Virginien wieder in Kraft. Eine kleine Gesetzesänderung erneuerte die Wirksamkeit der aus dem 17. Jahrhundert stammenden Ladenschlussgesetze. Eigentlich sollte das Gesetz S. 659 Arbeitszeitsschranken der Blue Laws beseitigen. Versehentlich wurde eine Ausnahme aufgehoben.

Der Staat hofft auf Klagen der Wirtschaft gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und hat versprochen, Anträgen auf einstweilige Verfügung nicht entgegenzutreten. Anderenfalls müssten nämlich die Gesetzgeber aus dem Urlaub nach Richmond zurückkehren, um selbst den Fehler auszulöschen.

Nachtrag: Problem per EV gelöst.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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