×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 01. Okt. 2004

E-Wahlgesetz in Kalifornien

 
MC - Washington.   Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterzeichnete am 27. September 2004 zwei Gesetzesentwürfe, welche die Wahlen im Jahre 2006 in Kalifornien reformieren. Der Gesetzesentwurf Senate Bill 1438, welcher von den Senatoren Ross Johnson und Don Perata eingebracht wurde, erfordert, dass alle direkt aufzeichnenden elektronischen Wahlsysteme, sogenannte Touch-Screen-Wahlsysteme, über eine nachprüfbare Datenspur verfügen müssen. Das neue System ist auch für Sehbehinderte geeignet. Der zweite Gesetzesentwurf Senate Bill 1376, der ebenfalls von dem Senator Don Perata eingebracht wurde, ermöglicht dem Secretary of State unter anderem, Bußgelder für die unberechtigte Änderung der Hardware, Software oder der Firmware zu verhängen.

Die Gesetzgebung war wegen Problemen mit der Sicherheit von Touch-Screen-Wahlmaschinen bei den letzten Herbst- und Frühlingswahlen notwendig geworden. Dieses und gleichartige Gesetze werden auch bei der Vertragsgestaltung für Lieferanten relevant, damit etwaige Nachbesserungen keine Sanktionen gegen die Vertragspartner der Staaten und Kommunen auslösen.



Vertrag über Wahldebatten

 
MS - Washington.   Gestern fand die erste von drei Präsidentschaftsdebatten zwischen den Kandidaten George W. Busch und John Kerry statt. Die rechtliche Grundlage der Präsidentschaftsdebatten besteht in einem Vertrag, der zwischen den Gesellschaften Kerry-Edwards,'04, Inc. und der Bush-Cheney,'04, Inc. geschlossen worden ist. In diesem Vertrag sind Inhalt, Ablauf und der Rahmen der Debatten geregelt. Die Moderatoren werden von der Commission on Presidential Debates empfohlen und dürfen eine Präsidentschaftsdebatte nur moderieren, wenn sie den zu Grunde liegenden Vertrag anerkennen.



VoIP Wettbewerb unlauter

 
CK - Washington.   Wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt nun SIPphone den konkurrierenden VoIP-Anbieter Vonage. Vonage vertreibt Internettelefone zu Billigstpreisen, ohne auf die bei der Nutzung anfallenden Monatsgebühren hinzuweisen, lautet die Klagebegründung. Wie Sipgate in Europa setzt SIPphone keine besonderen Geräte oder die Entrichtung von Gebühren voraus, obwohl die - auch von SIPphone angebotenen - Geräte des offenen SIP-Standards die Kommunikation vereinfachen. Gebühren fallen lediglich beim Übergang ins Nicht-VoIP-Netz an. Monatliche Grundgebühren gibt es nicht. Das Vonage-Geschäftsmodell ist anders strukturiert und muss den Kunden offengelegt werden, behauptet, SIPphone. Zudem verlangt SIPphone die Offenlegung der Abweichung der Vonage-Geräte vom SIP-Standard, weil sie beim Wechsel zu einem anderen SIP-Anbieter und ohne Entrichtung der Grundgebühr nutzlos sind. Obwohl Vonage den SIP-Standard einsetzt, sind die Vonage-Geräte so manipuliert, dass sie dem offenen SIP-System nicht mehr entsprechen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER