×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 17. Okt. 2004

Schiedsklausel nach Schriftwechsel wirkt

 
MP - München   Im Fall Asian Pacific v. Rainforest Cafe, Az. 03-2314, bestätigte am 23. August 2004 das Berufungsgericht des achten Bezirks die Ansicht des Untergerichts, dass sich aus einem Schriftwechsel hinsichtlich einer schiedsgerichtlichen Streitbeilegung eine wirksame Schiedsgerichtsvereinbarung ergeben kann. Zugrunde gelegt wurden hierbei die Grundsätze des Vertragsschlusses des Bundesstaates Minnesota, die maßgeblich auf den objektiven Empfängerhorizont und nicht auf den subjektiven Erklärungswillen der Parteien abstellen. Auch die bundesweiten Bestrebungen zur Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit nach dem Federal Arbitration Act wurden berücksichtigt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER