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Dienstag, den 30. Nov. 2004

Persönliche Zuständigkeit

 
CK - Washington.   Die Frage des Verzichts auf die Einrede der mangelnden Zuständigkeit über die Beklagte behandelt das Oberste Gericht des Staates Delaware im Fall Donnette PLummer et al. v. Susan Sherman, Az. 50, 2004, am 16. November 2004. Unter Anwendung einzelstaatlichen Verfahrensrechts, welches es als vergleichbar mit den Federal Rules of Civil Procedure der Bundesgerichtsbarkeit bezeichnet, gelangt es zum Schluss, dass eine verspätet erhobene Einrede als Verzicht wirkt.



Sturmfreie Bude

 
CK - Washington.   Das Eigentumsrecht an Grund und Boden wird hier beim Erwerb über eine Title Insurance Company versichert, denn vor 400 Jahren könnte ein Indianer sein Ländle rechtsfehlerhaft verkauft haben, sodass der neue Erwerber das Eigentumsrecht unwirksam erwirbt. Das gilt auch, wenn ein Diplomat sein Häusle verkauft und heimzieht.

Auf eine faszinierende Problematik stößt heute ein solcher Versicherer: Wie ist gewährleistet, dass die Immunität und Souveränität des Diplomatenstandes beim Verkauf nicht mit dem Haus verhaftet bleibt? Ein Sachbearbeiter befürchtet, dass sich ein Diplomat später noch darauf berufen und sein ehemaliges Eigentum zurückverlangen könnte.

Abstrus. Doch wenn die Verbindung zwischen Anwesen und Immunität verbliebe, könnte es bald einen neuen Markt geben: Für die sturmfreie, steuerfreie, rechtsfreie Bude. In ein paar Jahrzehnten wäre jeder ein souveräner Herrscher im Eigenheim.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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